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Geschrieben von Tai am 20.04.2024, 16:42 Uhr

Was für Geschichten…

Schöne Geschichten.

Als regulär immatrikulierter Student sollte man legal nur so viel verdienen, dass Familienkrankenversicherung und Kindergeld nicht gestrichen werden.

Und nach einer Ausbildung bei einem Studium als finanzielle Unterstützung nur das Kindergeld zu beziehen, ist auch eine ans Wunder grenzende Leistung, da es dann in der Regel gar kein Kindergeld mehr gibt.

Wem gilt eigentlich deine Herabsetzung im letzten Satz?

 
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