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Geschrieben von Sille74 am 22.04.2024, 15:10 Uhr

Teilzeitfalle oder gewollt?

Die ist ja als Richterin im Justizdienst und der unterliegt anderen Regeln. Im "normalen" Rentenrecht, also Sozialgesetzbuch VI, ist das möglich, wobei ich natürlich nicht weiß, ob und wie oft Arbeitgeber das ermöglichen oder ihre Arbeits- und wenn möglich Tarifverträge so gestalten, dass es nicht geht.

Bei meinem Arbeitgeber geht das (Tarifvertrag immer ziemlich in Anlehnung an den ÖD).

Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dringend braucht, gibt es dann halt eine Verlängerung des Arveitsvertrags oder einen neuen, k.A., wie man das dann regelt. Ich kenne aber eigentliche Rentner vom Alter her, die ganz normal weiterarbeiten. Wie gesagt, mit meinem Arveitgeber geht das auch.

 
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