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von 4_Monster  am 18.04.2024, 16:23 Uhr

Wartung/Austausch Rauchmelder

Ich habe in meiner Wohnung 3 Rauchmelder, einer davon ist seit Monaten permanent am piepen weil die Batterie leer ist, Hausverwaltung ist informiert (Batterie kann nicht ausgetauscht werden). Nach mehreren Anfragen wurde mir jetzt mitgeteilt dass der Rauchmelder bei der nächsten Wartung ausgetauscht wird. Keine Ahnung wann das ist, in ungefähr 2 bis 3 Jahren. Nun Frage ich mich ob ich das wirklich so lange dulden muss, wie seht ihr das?

 
25 Antworten:

Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von Nahafensa am 18.04.2024, 16:35 Uhr

Hallo,
Sind das irgendwelche spezielle Rauchmelder?
Ansonsten würde ich einfach selber einen neuen kaufen und den der piept und nicht zum Ausschalten ist irgendwo lagern (am Besten vor der Haustüre der Hausverwaltung ), eingewickelt um den Ton zu unterdrücken.

Ich kenne mich im Mietrecht nicht aus, daher kann ich nicht sagen ob du den defekten Rauchmelder noch Jahre ertragen musst oder nicht. Ich denke eher nicht, da es auch der Sicherheit dient fehlerhafte Geräte auszutauschen oder reparieren zu lassen.
Vielleicht ist die Wartung ja nächste Woche? Hast du genau nachgefragt wann der Termin wäre? Du schreibst ja selber das du nicht wüsstest wann die Wartung wäre, schätzt auf 2-3 Jahre.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von JuleJuli am 18.04.2024, 16:47 Uhr

Also die Rauchmelder Wartung ist jährlich fällig, dafür haben die Vermieter zu sorgen. Wenn ein Rauchmelder ständig piept, dann ist ja was nicht in Ordnung, vor allen Dingen wenn eine zehn Jahres Batterie eingebaut ist. Du könntest ihn mal abdrehen und schauen ob du das Herstellungsdatum findest: nach zehn Jahren müssen die ausgetauscht werden, auch wenn eine normale Batterie verbaut ist.

in welchem Zimmer ist das denn? Rauchmelder Pflicht ist, zumindest in Rheinland-Pfalz im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und auf den Fluchtwegen, also normalerweise der Flur.

Davon abgesehen ist es natürlich nicht zu dulden, wenn ein Rauchmelder ständig piept: da würde ich der Hausverwaltung Druck machen.

VG, Jule

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von Cpt_Elli am 18.04.2024, 17:01 Uhr

Na ja, der Rauchmelder hängt da ja nicht zum Spaß. Die Dinger sind vorgeschrieben und die Wartungspflicht liegt beim Vermieter/Eigentümer einer Wohnung. Wenn du die Batterie gar nicht austauschen kannst, ist eine eigene Wartung ja ohnehin ausgeschlossen. Ich würde den Vermieter kontaktieren und darum bitten, sich zu kümmern.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von Astrid am 18.04.2024, 17:11 Uhr

Die Dinger sind heute wirklich preiswert, auch die guten. Einfach selbst austauschen und einen neuen aufhängen. Mache ich auch regelmäßig. Viele gibt es sogar mit Klebefläche, so dass man nicht bohren oder schrauben muss, falls der neue nicht in die alten Bohrungen passt.

Ich würde meine Sicherheit und mein Leben nicht von der Hausverwaltung abhängig machen, nur um 12 EUR zu sparen.

LG

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von lilly1211 am 18.04.2024, 18:06 Uhr

Warum tauscht du ihn nicht einfach aus?

Ich käme nie auf die Idee deshalb die Hausverwaltung zu fragen.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von 4_Monster am 18.04.2024, 19:01 Uhr

Die Dame von der Hausverwaltung konnte mir keinen Termin nennen, doch die reguläre Wartung wäre in 2 bis 3 Jahren, wenn ich die Batterie von dem Ding selbst austauschen könnte wäre das auch schon 10x erledigt gewesen.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von 4_Monster am 18.04.2024, 19:02 Uhr

Das ist der Rauchmelder im Schlafzimmer, mir wurde gesagt dass die Wartung alle 5 Jahre erfolgt.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von 4_Monster am 18.04.2024, 19:04 Uhr

Weil die Dinger nicht mir gehören, ich bin dazu verpflichtet beim Auszug die Rauchmelder des Vermieters hängen zu haben.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von Lauch1 am 18.04.2024, 19:23 Uhr

Die defekten und immer lauter piependen? Die werden ja jetzt schon nicht mehr funktionieren. Setz den Vermieter eine Frist (wie kommunizierst Du denn mit dem? Per Hausverwaltung?). Bei Nichtbeachtung würde ich zeitnahe einen neuen kaufen, installieren (zur Not wenn ein neues Modell nicht in die bestehende Halterung passt mit Magnethalterung) und die Kosten (wenn es Dir nicht zu blöd ist) dem Vermieter weiterleiten.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von die_ente_macht_nagnag am 18.04.2024, 19:28 Uhr

Rauchmelderwartung muss jährlich passieren. Frag nach einem konkreten Termin und setzte eine Frist zum Austausch.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von daide am 18.04.2024, 19:39 Uhr

Aus Vermietersicht kann ich Dir sagen: Die Wartung erfolgt bei uns einmal im Jahr, soweit ich weiß, ist das gesetzlich so vorgeschrieben.
Hast Du die Hausverwaltung schriftlich informiert, mit Setzung einer Frist, bis wann das erledigt sein muss? Wenn nicht, würde ich das dringend nachholen. Ich würde sagen, dass Nichtaustauschen berechtigt sogar zur Mietminderung, aber da solltest Du Dich vorher noch absichern.

Ich frage mich aber, wie Ihr es schafft, noch nicht wahnsinnig geworden zu sein… Wenn das Ding wirklich seit Monaten permanent piept, kann man doch in der Wohnung nicht normal weiterleben, geschweige denn schlafen. Wie macht Ihr das?

Selbst wenn man die Batterie nicht tauschen kann, sollte es möglich sein, das Ding abzumontieren und ein eigenes Gerät vorübergehend an die Decke zu kleben. Bei der nächsten Wartung (oder Auszug) schwartest Du das Originalgerät wieder dran, fertig.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von minnie_74 am 18.04.2024, 19:55 Uhr

Bei uns sind diese modernen Funkrauchmelder verbaut, die auch nur alle x Jahre getauscht werden und per Fernwartung kontrolliert werden können.
Da gibt es allerdings von der Wartungsfirma T***m eine Telefonnummer, die wir beim Einbau bekommen haben.
Meine Mutter konnte so ihren defekten Rauchmelder reklamieren und hat einen neuen bekommen (ging immer wieder los, ohne jeden Grund).
Evtl. gibt's das auch bei euch?

Viele Grüße

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von Ellert am 18.04.2024, 20:25 Uhr

Bei meiner Tochter in der Wohnung werden die jährlich gewartet

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von Silvia3 am 18.04.2024, 20:53 Uhr

Im Netz habe ich das dazu gefunden:

Defekten Rauchmelder austauschen, reparieren lassen, ist das eine Kleinreparatur?

Egal, ob im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel steht und ob sie wirksam vereinbart ist

die Beseitigung eines Defekts (häufiger Fehlalarm) bzw. der fällig werdende Austausch (z.B. fest verbaute Batterie leer), oder die Erneuerung eines vom Vermieter installierten, defekten Rauchmelders ist keine Kleinreparatur.

Der Austausch eines Rauchmelders in der Wohnung ist keine Kleinreparatur

Der Vermieter ist für die Reparatur verantwortlich, muss diese beauftragen, muss auch die Kosten des neuen Rauchmelders tragen.

Typischerweise betreffen Kleinreparaturen nur Arbeiten an Gegenständen, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind:
Regelung zu Kleinreparaturen - Beispiele typische Kleinreparaturen.
Rauchmelder gehören nicht dazu - diese werden nur ganz selten angefasst, z.B. nur wenn Batterien auszuwechseln sind, oder wenn ein Alarm ausgeschaltet wird oder im Rahmen einer jährlichen Prüfung auf die Funktionsfähigkeit.

und:

Das Strafmaß bei Nichtbeachtung der Rauchmelderpflicht ist in der Landesbauordnung festgeschrieben – und nicht ohne. Wenn ein Haus oder eine Wohnung brennt und es keinen Rauchwarnmelder gibt, zahlt ihr als Vermieter in Niedersachsen zum Beispiel bis zu 50.000 Euro. Kommen Personen bei einem Feuer zu Schaden, wird der Vermieter wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung ermittelt. Hier drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

Ein weiterer Grund, der Sorgfaltspflicht nachzukommen: Versicherungen müssen im Schadenfall nicht zahlen, wenn Rauchwarnmelder nicht ordnungsgemäß installiert waren.

Ich würde den Vermieter nochmals schriftlich (!) auffordern, den Rauchmelder unverzüglich auszutauschen, da das ständige Piepsen unzumutbar und der Rauchmelder ja offensichtlich defekt ist.

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Ich könnte mit piependem Rauchmelder im Schlafzimmer keine einzige Nacht schlafen.

Antwort von Trini am 18.04.2024, 20:54 Uhr

Und die Argumentation von Vermieter/Hausverwaltung ist auch witzig.
Vertrösten die bei defekter Heizung oder dauerlaufendem Spülkasten auch eif die nächste Wartung?

Ich würde das Ding auch abschrauben und im Keller aufbewahren, bis die Wartung kommt.

Trini

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von 4_Monster am 18.04.2024, 23:12 Uhr

Der Vermieter sitzt auf Fehrmann weswegen alles über die Hausverwaltung läuft. Ich schlafe seit Ewigkeiten im Wohnzimmer auf der Couch weil ich es im Schlafzimmer nicht aushalten kann.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von Rachelffm am 18.04.2024, 23:39 Uhr

ich kenn das fast 1:1 wie von dir beschrieben.
wir mussten auch 5 oder 6 monate warten, bis endlich die wartungsfirma kam. hatte bei der firma auch direkt angerufen und es hieß nur ich soll mich an den vermieter wenden. auch hier ist der am adw und die beauftragte hausverwaltung ist auch 600 km weit weg.

wir haben ihn abmontiert und bei der wartung wurde ein neuer angebracht. der techniker gab den tipp das ding beim nächsten mal ins gefrierfach zu tun, da das schallisoliert ist und uns das gepiepe da nicht nervt.

würde ihn an deiner stelle auch abmachen, den vermieter/HV in kenntniss setzen und eine angemessene frist für einen austausch setzen.
andernfalls kaufst du einen neuen und ziehst die kosten dafür von der nächsten miete ab.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von Caot am 19.04.2024, 7:30 Uhr

Gehört einem nicht, daher nicht erlaubt.

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Es gibt keine Wartungspflicht

Antwort von Caot am 19.04.2024, 7:32 Uhr

Eigentlich muss da nix gewartet werden. Man macht das nur um die Haftung abzutreten.

Davon jedoch unbeachtet muss ein piepender RWM getauscht werden.

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Frist setzen, Miete mindern ;)

Antwort von Caot am 19.04.2024, 7:39 Uhr

Du kannst das Zimmer nicht mehr benutzen? Das berechtigt zur Mietminderung.

RWM sind Sache des Eigentümers. Ruf noch einmal an und erkläre die Problematik.

Wenn sich da keiner kümmert, Miete mindern. Wie lange soll der denn noch piepen? Das Handwerker nicht von heute auf morgen kommen - okay, aber bis zur nächsten Wartung die wann wäre - nicht okay.
Wenn der RWM gewartet wird, gibt es auch eine Firma. Zur Not in der HK-Abrechnung schauen ob die dort mit aufgeführt werden und selber anrufen (für den Fall das sich da die HV/Eigentümer nicht kümmert)

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Re: Es gibt keine Wartungspflicht

Antwort von Cpt_Elli am 19.04.2024, 8:39 Uhr

Die VO in meinem BL nennt es "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft" - abseits der richtigen verwaltungsjuristischen Begrifflichkeit läuft es aufs gleiche hinaus: Der Eigentümer ist verantwortlich dafür, dass das Ding funktioniert (wobei der Mieter darauf achten muss, dass das auch möglich ist).

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Re: Es gibt keine Wartungspflicht

Antwort von Caot am 19.04.2024, 8:45 Uhr

Klar muss das Teil funktionieren. Aber, nochmal, es gibt keine Wartungspflicht. Gerade beim RWM muss nix gewartet werden. Das das Teil noch „funktioniert“ kann man sogar auf den Bewohner übertragen. Der drückt einmal im Jahr auf‘s Knöpfchen. In aller Ärger zeigt ab ein Lämpchen die „ich bin in Funktion“ an.

Moderne Geräte funken „ich bin in Funktion“.

Mit einer Wartung oder gar einer Pflicht dazu, hat das aber nichts zu tun.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von memory am 19.04.2024, 9:28 Uhr

Wenn der eh ausgetauscht wird , Abmachen! Theoretisch kann man aber fast alle RM ausschalten ....Google doch mal nach dem Modell.

Das man die Batterie nicht wechseln kann aber der Wartungsintervall noch nicht ran ist , klingt eigentlich unlogisch
Ich würde das Ding wirklich einfach abmachen undoder dem Vermieter ernsthaft auf den Keks gehen.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von DecafLofat am 19.04.2024, 14:18 Uhr

Ich würde das piepsende Teil an die Hausverwaltung schicken. Per Post.

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Re: Wartung/Austausch Rauchmelder

Antwort von Neverland am 19.04.2024, 16:16 Uhr

Wo steht das? Ich darf auch Türschlösser austauschen, dusch einbauen statt wanne oder Wände einziehen. Ich muss sld Mieter aber den Zustand herstellen, den das Mietobjekt bei Einzug hatte. Solange ich das kann, kein Problem.

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