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von Leena  am 22.04.2024, 21:09 Uhr

Teilzeitfalle oder gewollt?

Bei uns im öD besteht die Möglichkeit zu verlängern, maximal 3 Jahre, aber es kommt komplett auf den Dienstherren an, ob er daran interessiert ist, damit einverstanden ist - oder eben nicht.

Aber Richter sind ja noch mal etwas anderes. Ich weiß von Hessen, dass hier lange eine starre Altersgrenze galt und erst seit 2023 die Möglichkeit besteht, bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres weiterzumachen.

 
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