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Geschrieben von Sille74 am 22.04.2024, 15:01 Uhr

Derzeit ist in ö.D. ...

Das liegt dann aber daran, dass der Arbeitgeber, ÖD hin oder her, die Arbeits- und/oder Tarifverträge (soweit möglich) so regelt, dass er seine älteren Mitarbeiter los hat. Oder geht es um Beamtenrecht? Das ist ja nochmal etwas anderes.

Rentenrechtlich besteht die Möglichkeit. Es besteht also insoweit kein gesetzlicher Regelungsbedarf. Ob man noch regeln könnte/dürfte, dass es ermöglicht werden MUSS, dass ein Arbeitnehmer über das Rentenalter hinaus arbeiten kann, wenn er das möchte ... k.A.

 
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