Geschrieben von kea2 am 15.12.2023, 13:34 Uhr |
Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?
Es ist der Job der Mamas und Papas auf die Kinder aufzupassen bis sie erwachsen sind, weil die das selbst noch nicht gut genug können.
Das steht so im Gesetz.
Das mit dem "Mein Körper, meine Entscheidung" kommt vermutlich durch die Aufklärung zustande, dass die Erwachsenen mit ihnen nicht machen dürfen, was sie wollen bezüglich sexuellen Missbrauchs und Gewalt.
Da muss man dem Kind klar machen, wo der Unterschied liegt.
Es ist nicht übergriffig, wenn das Kind aufgefordert wird, Körperhygiene zu betreiben, damit es nicht krank wird oder das Turnen am Treppengeländer zu unterlassen, damit es sich nicht verletzt.
Wenn Dein Sohn nicht will, dass Du seine Zähne nachputzt, soll er das alleine machen und Ihr guckt mal mit Färbetabletten nach, wie gut das klappt, oder der Zahnarzt schaut nach, wenn Ihr zeitnah einen Termin habt.
Unsere Kinder fanden auch Bilder von durch Karies stark geschädigten Zähnen ziemlich eindrucksvoll.
Unsere Kinder sind jetzt 14 und 16 und dürfen immer noch nicht das Zähne putzen bleiben lassen oder am Treppengeländer turnen.
Unseren Sohn (14) scheuchen wir auch unter die Dusche, wenn er müffelt, weil er sich tagelang davor gedrückt hat.
Wir gucken halt, ob man dem Kind entgegen kommen kann. Wenn das nicht funktioniert, läuft es genauso mit Regeln und Konsequenzen, wie alles andere.
Bei Deinem Sohn gäbe es bei mir z.B. keine Süßigkeiten mehr, wenn Erklärungen und entgegen kommen nicht hilft, und er sich nicht die Zähne putzen will.
- Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf? - Muffin2020 15.12.23, 10:31
- Re: Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf? - blubb12 15.12.23, 12:12
- Re: Recht auf Selbstbestimmung auf? - Astrid 15.12.23, 13:04
- Re: Recht auf Selbstbestimmung auf? - Muffin2020 15.12.23, 14:02
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