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Sechs bis neun

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Geschrieben von blubb12 am 15.12.2023, 12:12 Uhr

Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Ich finde, das Recht auf Selbstbestimmung hört für ein Kind da auf, wo es entweder die Folgen nicht abschätzen kann oder sich selbst in Gefahr bringt. (Zähne putzen: er hat sicherlich keine Ahnung, wie ein völlig ungepflegter Mund in ein paar Jahren aussieht und auch schmerzt, da ist Mundgeruch das kleinste Übel, da werden auch die bleibenden Zähne in Mitleidenschaft gezogen; am Treppengeländer klettern: wenn er sich ernsthaft verletzt, dann sitzt IHR BEIDE tage- oder wochenlang im KH, nicht nur er).

Bei meinen Kindern kann ich die Axeln zucken und mir sagen, wenn die bei -10°C ohne Jacke rausgehen möchten, können sie das gerne tun, die merken schnell, wie kalt das ist. Es gibt aber Kinder, die ziehen sowas knallhart durch, da geht das nicht. Die holen sich Erfrierungen, und da bin ich als Mutter wieder in der Pflicht. Eine Erkältung hingegen erachte ich als vertretbar. Bei mir reicht zum Glück meistens eine richtig strenge Ansage, sowas mache ich eher selten. Und die Aussage "Auf KH kann ich heute verzichten" hat auch schon geholfen.
Am Treppengeländer lasse ich meine dann aber doch meistens klettern, das kommt aber auf die Treppe und das Geländer an. Wenn es drei Meter runter geht, verbiete ich es.

 
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