6 - 9 ...

Sechs bis neun

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Muffin2020 am 15.12.2023, 10:31 Uhr

Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Wenn mein 9-Jähriger zu Hause barfuß laufen möchte- ok.
Wenn er im Sommer nackig durch den Garten turnt? - finde ich blöd, da unsere Nachbarn es sehen können, aber ok.

Nun fängt er immer wieder an, dass er seine Zähne nicht richtig putzt. Er begründet es mit „Mein Körper, meine Entscheidung.“. ich kann ihn aber schlecht den Mund aufhalten und Zwangsputzen. Stattdessen sage ich ihm wenn er Mundgeruch hat und versuche ihm näher zu bringen, was das mit den Zähnen macht.
Neulich meinte er sogar zu mir, wenn er am Geländer der Treppe turnen möchte und runterfällt ist das auch seine Entscheidung, weil er sich ja dann verletzt und nicht ich.
Da meinte ich dann, dass ich seine Mutter bin und dafür verantwortlich solch dumme Gefahren von ihm abzuwenden. Da lachte er dann, kletterte aber nicht weiter.

Wo sind bei euch die Grenzen? Wie setzt ihr die durch? Mein Großer scheint grade auf einem „Ich-entscheide-für-mich-selbst“- Trip zu sein. Finde ich ja gut das er sich endlich traut… aber so?

 
14 Antworten:

Re: Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Antwort von blubb12 am 15.12.2023, 12:12 Uhr

Ich finde, das Recht auf Selbstbestimmung hört für ein Kind da auf, wo es entweder die Folgen nicht abschätzen kann oder sich selbst in Gefahr bringt. (Zähne putzen: er hat sicherlich keine Ahnung, wie ein völlig ungepflegter Mund in ein paar Jahren aussieht und auch schmerzt, da ist Mundgeruch das kleinste Übel, da werden auch die bleibenden Zähne in Mitleidenschaft gezogen; am Treppengeländer klettern: wenn er sich ernsthaft verletzt, dann sitzt IHR BEIDE tage- oder wochenlang im KH, nicht nur er).

Bei meinen Kindern kann ich die Axeln zucken und mir sagen, wenn die bei -10°C ohne Jacke rausgehen möchten, können sie das gerne tun, die merken schnell, wie kalt das ist. Es gibt aber Kinder, die ziehen sowas knallhart durch, da geht das nicht. Die holen sich Erfrierungen, und da bin ich als Mutter wieder in der Pflicht. Eine Erkältung hingegen erachte ich als vertretbar. Bei mir reicht zum Glück meistens eine richtig strenge Ansage, sowas mache ich eher selten. Und die Aussage "Auf KH kann ich heute verzichten" hat auch schon geholfen.
Am Treppengeländer lasse ich meine dann aber doch meistens klettern, das kommt aber auf die Treppe und das Geländer an. Wenn es drei Meter runter geht, verbiete ich es.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Recht auf Selbstbestimmung auf?

Antwort von Astrid am 15.12.2023, 13:04 Uhr

Huhu,

was meintest du denn mit dem Satz: „Finde ich gut, dass er sich endlich traut.“? Hat er sich bisher nicht gegen dich behaupten können? Oder hatte er Angst vor Treppengeländern?

Dein Sohn ist klug, er spielt gerade deine eigenen Argumente gegen dich aus. Natürlich ist es sein Körper, und er sollte gut auf ihn aufpassen, z.B. bei Übergriffen durch andere. Aber trotzdem hört die Selbstbestimmung in diesem Alter da auf, wo ein Kind sich selbst schadet. Totale Selbstbestimmung gibt es erst, wenn man erwachsen ist.

Bis dahin ist es euer Job als Eltern, euren Sohn vor Schäden zu bewahren. Schlecht geputzte Zähne sind schädlich, weil er so Karies schon in den bleibenden Zähne bekommen wird. Zuerst wird schmerzhaft gebohrt, dann kommen Füllunge, die immer wieder ausgetauscht werden müssen, später Inlays, dann Kronen. Alles teuer und schmerzhaft.

Zudem kriegt er bei anderen Kindern (sowie den Eltern seiner Freunde, aber auch den Lehrern usw.) den Ruf, aus dem Mund zu riechen. Ich gestehe, bei der Körperpflege gab es mit meinen Kindern in dem Alter keine Diskussion. Die Zähne wurden zweimal täglich gründlich geputzt, und es wurde regelmäßig geduscht, fertig.

Was das Treppengeländer angeht, kommt es darauf an: Ist unten Fliesenboden, so dass er einen Schädel- oder Wirbelbruch riskiert, wenn er da runterknallt? Oder liegt dort Teppich, und die Treppe ist nicht so hoch? Ich selbst habe meinen Kindern alles erlaubt, bei dem das Schlimmste, was passieren konnte, ein gebrochener Arm war.

Dein Sohn testet gerade ein bisschen seine Freiräume und Grenzen aus. Das ist okay und sein Job als Kind. Dein Job als Mutter ist es, gut auf ihn zu achten und dich da durchzusetzen, wo er die Folgen seines Handelns nicht einschätzen kann. Totale Freiheit ist gar nicht das, was Kinder wollen, auch wenn es so wirkt. Sie wollen Halt und Orientierung, und sie wollen auch sehen, dass es ihren Eltern nicht egal ist, was sie tun und ob sie sich schaden.

Trau dich, ihm überall Freiheit zu geben, wo es möglich ist - dich aber glasklar und auch unnachgiebig da durchzusetzen, wo es richtig ist. Bei den Zähnen geht es nicht darum, ihn mit Körpergewalt zu zwingen. Sondern so etwas löst man durch Hartnäckigkeit und das Leierkastenprinzip.
Man wiederholt, dass jetzt die Zähne geputzt werden. Ruhig viele Male. Solange er nicht putzt, geht es im Tagesablauf nicht weiter. Er kommt notfalls zu spät zur Schule, kriegt deshalb einen Anschiss, zur Not auch mehrmals. Hier ruhig durchhalten und konsequent sein. Und er darf z.B. abends nicht fernsehen, bis die Zähne sauber sind. Süßigkeiten werden komplett gestrichen, weil sie immer Karies verursachen, wenn ein Kind danach nicht die Zähne putzt.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Antwort von kea2 am 15.12.2023, 13:34 Uhr

Es ist der Job der Mamas und Papas auf die Kinder aufzupassen bis sie erwachsen sind, weil die das selbst noch nicht gut genug können.
Das steht so im Gesetz.

Das mit dem "Mein Körper, meine Entscheidung" kommt vermutlich durch die Aufklärung zustande, dass die Erwachsenen mit ihnen nicht machen dürfen, was sie wollen bezüglich sexuellen Missbrauchs und Gewalt.

Da muss man dem Kind klar machen, wo der Unterschied liegt.
Es ist nicht übergriffig, wenn das Kind aufgefordert wird, Körperhygiene zu betreiben, damit es nicht krank wird oder das Turnen am Treppengeländer zu unterlassen, damit es sich nicht verletzt.

Wenn Dein Sohn nicht will, dass Du seine Zähne nachputzt, soll er das alleine machen und Ihr guckt mal mit Färbetabletten nach, wie gut das klappt, oder der Zahnarzt schaut nach, wenn Ihr zeitnah einen Termin habt.

Unsere Kinder fanden auch Bilder von durch Karies stark geschädigten Zähnen ziemlich eindrucksvoll.

Unsere Kinder sind jetzt 14 und 16 und dürfen immer noch nicht das Zähne putzen bleiben lassen oder am Treppengeländer turnen.
Unseren Sohn (14) scheuchen wir auch unter die Dusche, wenn er müffelt, weil er sich tagelang davor gedrückt hat.

Wir gucken halt, ob man dem Kind entgegen kommen kann. Wenn das nicht funktioniert, läuft es genauso mit Regeln und Konsequenzen, wie alles andere.

Bei Deinem Sohn gäbe es bei mir z.B. keine Süßigkeiten mehr, wenn Erklärungen und entgegen kommen nicht hilft, und er sich nicht die Zähne putzen will.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Recht auf Selbstbestimmung auf?

Antwort von Muffin2020 am 15.12.2023, 14:02 Uhr

Weder noch, er ist immer sehr ängstlich gewesen, hat nichts alleine gemacht. Und nach und nach traut er sich endlich mehr.
Geht alleine in den Garten etc. :)
Ne das Treppengeländer ist tabu, da sind Fliesen unter. Bei solchen Gefahren akzeptiert er das „nein“ auch. Aber wenn es direkt um seinen Körper geht ist es echt mühselig.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Antwort von ylia-- am 15.12.2023, 22:34 Uhr

Hallo

Die beginnende vorpubertäre Phase mit 9 ist kompliziert, weil die Kinder anfangen immer mehr Freiheiten einzufordern. Die Lösung dafür ist, grob gesagt, Kompromisse und Entgegenkommen. Deine Fragen beziehen sich alle auf die Gesundheit, da ist es schwierig.

Unser Sohn ist auch 9. In seinem Zimmer dürfte er die Socken ausziehen, weil er einen Teppichboden hat und es beheizt ist. Würden wir lüften oder er geht in einen anderen Raum, müsste er sie wieder anziehen.

Kleidung ist hier auch ein großes Thema. Er erkältet sich leicht und trotzdem gibt es Widerworte, sobald es kalt wird. Heute hatten wir 4° und er wollte keine Leggings drunterziehen wegen Schwimmen. Da habe ich einfach darauf bestanden, dass er sie anzieht und fertig. Zumal warme Kleidung und Mütze von der Schule vorgeschrieben ist beim Schulschwimmen im Winter. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.

Nackt in den Garten gehen, finde ich nicht in Ordnung, weil das andere mitbekommen würden. Im Sommer MIT Badehose oder Unterhose wäre kein Thema.

Er soll morgens und abends Zähne putzen. Wenn wir ihn ins Bad schicken und er nach 30 Sekunden wieder am Tisch sitzt, was gerne Mal vorkommt, wird er zurückgeschickt und ich stehe daneben bis er fertig ist. Wenn er komplett abblockt, wird nachgeputzt. Spätestens beim Zahnarzt wirds ansonsten peinlich. Das muss nicht sein. Karies ist kein Spaß.

Auf der Treppe wird nicht geturnt. Wenn er auf den Kopf fällt oder sich am Rücken verletzt, sitzt er schlimmstenfalls im Rollstuhl. Im Garten oder auf dem Spielplatz kann er rumturnen wenn jemand mit dabei ist.

VG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Antwort von die_ente_macht_nagnag am 16.12.2023, 17:41 Uhr

Kommt bei uns auch schon ein paar mal vor, ich bin dann schon sehr klar, das ich/wir die Veranwortung für die Kinder haben und in Gesundheits-/Hygiene-/Schulfragen etc. das letzte Wort haben. Ich lasse aber mit mir über das "wie" reden; nicht jedoch "ob" etwas gemacht wird.
Und es ist ja nicht nur der eigene Körper/ die Zähne die Löcher bekommen, sondern es beeinträchtigt immer auch andere ... mindestens die Eltern, die sich um Verletztung / Zahnsanierung der Kinder kümmern müssen. Das dürfen 9jährige Kinder lernen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Antwort von Janet90 am 16.12.2023, 21:02 Uhr

Ist er denn die ganze Zeit draußen, dass er ne leggings drunter ziehen muss?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Antwort von ylia-- am 17.12.2023, 11:55 Uhr

Hallo

Er läuft zu Fuß nach Hause oder fährt mit dem Fahrrad, wenn das Wetter mitspielt. Bei den Temperaturen ist warme Kleidung nicht verkehrt. Ansonsten verkühlt er sich wieder. VG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Antwort von allin am 17.12.2023, 14:39 Uhr

Der verkühlt sich wahrscheinlich eher, weil er den ganzen Unterricht über viel zu warm angezogen ist. Ich kenne kein Kind in dem Alter, was in der Schule eine Leggins drunter ziehen muss. Auch nicht wenn Schwimmunterricht ist. Da wird nur auf die Mütze bei den noch leicht feuchten Haaren hingewiesen. Gerade wenn er draußen läuft ist Fahrrad fährt, ist er doch in Bewegung.
Bei mehreren Stunden draußen sieht es anders aus.
Aber ein 9 Jähriger kann schon sehr gut feststellen ob der friert oder nicht.
Und man wird nicht automatisch krank, wenn man mal friert.
Wir sprechen nicht von langem Aufenthalt bei Minusgraden und folgender Unterkühlung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Antwort von ylia-- am 17.12.2023, 20:04 Uhr

Hallo

Die Erfahrung aus den letzten Wintern hat gezeigt, dass er erst Bescheid sagt, nachdem er krank wird. Einen Weihnachtsurlaub mussten wir deswegen schon spontan streichen. Wenn keiner von uns etwas sagt, zieht er das ganze Jahr über das gleiche an. Scheint ihn überhaupt nicht zu interessieren.

Wenn dein Kind gesund ist und sowas nicht braucht, ist es ok. Ich riskiere lieber einen Streit am Morgen, als den Trubel durch unnötiges krankwerden. VG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Antwort von allin am 17.12.2023, 22:47 Uhr

Es ist halt ein Irrglaube, man könne Erkältungen mit möglichst dicken Klamotten fernhalten.
Er muss ja nicht im T-Shirt raus bei dem Wetter, aber dicker als dich selbst musst du ihn nicht anziehen. Eher sogar dünner weil die Kinder draußen in aller Regel in Bewegung sind. Im Klassenraum ist es warm. Du sitzt doch sicher auch nicht mit Strumpfhose und Jeans drüber im Büro.
Ständig zu warm angezogen, erzielst du genau den gegenteiligen Effekt. Gerne mal googeln oder hier im Expertenforum bei Dr. Busse nachfragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Antwort von allin am 17.12.2023, 22:52 Uhr

Da fällt mir noch dieser Thread ein. emilie.de
erklärt das sehr gut:
https://m.rund-ums-baby.de/1.schuljahr/Schulschwimmen-1-Klasse-B-W-Befreiung-moeglich_110089.htm

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Antwort von kia-ora am 19.12.2023, 16:08 Uhr

Mein Körper - meine Entscheidung UND meine Konsequenzen. Letzteres MUSS auch akzeptiert werden.

Beispiel. Kind will etwas gefährliches machen. Ich erkläre die Konsequenz: möglicher Arztbesuch - aber OHNE mich. Schließlich ist es seine Entscheidung und nicht meine und ich habe weder Zeit noch Lust für den Blödsinn. Also trage ich auch die Konsequenz nicht mit.

Ansonsten schütze ich meine Kinder vor Konsequenzen, die sie nicht einschätzen können und verbiete auch Dinge. Hier rennt niemand nackig rum, da ich mehrmals erlebt habe, wie schnell Perverse ihr Handy zücken und nen Foto machen.

Ich erkläre Dinge (auch mehrmals) aber ich diskutiere nicht!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo hört das Recht nach Selbstbestimmung auf?

Antwort von bellis123 am 01.01.2024, 23:23 Uhr

Das mit den Leggins finde ich übertrieben und bringt ihn sicherlich auch in peinliche Situationen beim Umziehen.

Was das Zähneputzen angeht: mal ne richtig schön eklige Doku über Karies und seine Folgen raussuchen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Sechs bis neun
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.