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von Miamo  am 16.04.2024, 15:22 Uhr

Ichx4

Möchte mich dem Dank anschließen.

..."Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“, urteilten die Karlsruher Richter. Zwar dürften auch Regierungsinstitutionen vor verbalen Angriffen geschützt werden, „dies dürfe jedoch nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen“.

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