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Sechs bis neun

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Geschrieben von Lillimax am 17.03.2024, 16:02 Uhr

Genau wie beim eigenen!

Hallo,

für Besucherkinder hat man immer die Aufsichtspflicht, wie sie dem Alter des Kindes entspricht. Das gilt für verabredete Besuche ebenso wie für spontane: In dem Moment, wo du privaten Besuch von Kindern akzeptierst, sie also nicht heimschickst, hast du die Aufsichtspflicht, und zwar genau wie für ein eigenes Kind.

Lies dazu mal hier:

https://www.leben-und-erziehen.de/kind/erziehung-entwicklung/aufsichtspflicht-fremdes-kind-14435.html

Das heißt: Wenn du mal deine Ruhe haben möchtest, darfst du keinen spontanen Besuch akzeptieren, sondern musst die Kinder nach Hause schicken.

LG

 
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