Geschrieben von Lillimax am 17.03.2024, 16:02 Uhr |
Genau wie beim eigenen!
Hallo,
für Besucherkinder hat man immer die Aufsichtspflicht, wie sie dem Alter des Kindes entspricht. Das gilt für verabredete Besuche ebenso wie für spontane: In dem Moment, wo du privaten Besuch von Kindern akzeptierst, sie also nicht heimschickst, hast du die Aufsichtspflicht, und zwar genau wie für ein eigenes Kind.
Lies dazu mal hier:
https://www.leben-und-erziehen.de/kind/erziehung-entwicklung/aufsichtspflicht-fremdes-kind-14435.html
Das heißt: Wenn du mal deine Ruhe haben möchtest, darfst du keinen spontanen Besuch akzeptieren, sondern musst die Kinder nach Hause schicken.
LG
- Aufsichtspflicht Besuchskinder - Muffin2020 17.03.24, 15:46
- Genau wie beim eigenen! - Lillimax 17.03.24, 16:02
- Re: Genau wie beim eigenen! - Muffin2020 17.03.24, 17:22
- Re: Aufsichtspflicht Besuchskinder - Janet90 17.03.24, 20:04
- Re: Aufsichtspflicht Besuchskinder - starlight.S 19.03.24, 9:58
- Genau wie beim eigenen! - Lillimax 17.03.24, 16:02
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