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Geschrieben von Cpt_Elli am 19.04.2024, 8:39 Uhr

Es gibt keine Wartungspflicht

Die VO in meinem BL nennt es "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft" - abseits der richtigen verwaltungsjuristischen Begrifflichkeit läuft es aufs gleiche hinaus: Der Eigentümer ist verantwortlich dafür, dass das Ding funktioniert (wobei der Mieter darauf achten muss, dass das auch möglich ist).

 
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