Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug im BV aufgrund von Erbe

Frage: Umzug im BV aufgrund von Erbe

MelBab

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Guten Tag. Ich habe durch meinen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft erhalten.  Jetzt ist es so das mein Opa leider plötzlich verstorben ist. Und ich sein Haus vererbt bekommen habe. Das Haus befindet sich in einem anderen Bundesland. Kann ich während des BV umziehen um das Erbe anzunehmen? Oder kann mein AG mir da einen Strick durch die Rechnung machen? Wäre halt blöd wenn das Haus jetzt Monate bis nach der Geburt leer stehen würde. Und Umzug und Ausbau mit Neugeborenen halt auch schwieriger ist. AG wäre nicht mehr erreichbar. Was für rechtliche Möglichkeiten habe ich? Danke 


Dojii

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Grundsätzlich darfst du natürlich umziehen, das darfst du ja auch während du Arbeitest.  Du musst eben dann nur weiter in der Lage sein, deinen Vertrag zu erfüllen.  Wenn dein BV jetzt von heute auf morgen beendet wird, müsstest du ab dem nächsten Tag wieder arbeiten und könntest dich dann nicht auf die Entfernung berufen.  Das ist eben ein Risiko, das du einkalkulieren musst.  Wenn dir das Risiko zu groß ist könntest du bspw. um unbezahlten Urlaub bitten, aber der verringert dann natürlich auch das spätere Elterngeld. 


KielSprotte

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Wenn du jetzt nicht schwanger und im BV wärest, müsstest du für den Umzug kündigen. Das wäre auch jetzt die rechtlich sauberste Variante. Beim betrieblichen BV musst du jederzeit in der Lage sein, von einem Tag auf den anderen deine Arbeit wieder aufzunehmen. Sehr streng genommen wäre ein Umzug in deinem Fall also Sozialbetrug.


Neverland

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Naja, Hochschwanger einen Umzug und umbau zu stemmen ist auch nicht ohne. Bis eine Erbschaft geklärt ist, dauert es ja auch einige Zeit. Insofern wird das eh dauern. Ich würde auch am alten Wohnort nichts abbrechen, bevor das nicht wirklich alles im reinen ist.  Ansonsten gilt das was bereits schon geschrieben wurde, wie immer, kann kein AG einem AN vorschreiben wo er wohnt. Der AN muss aber eben in der lage sein, jederzeit auch die Arbeitsstelle zu erreichen. Notfalls auch per Zweitwohnsitz oder ähnlichem. Ein BV kann jederzeit hinfällig werden. Ab Mutterschutz dagegen, und erst recht dann in EZ, sieht es anders aus. Da hat der AG keinerlei Mitspracherecht. Sofern das Kind nicht verstirbt - was ich keinem wünsche - ist man da dann safe. Darüber hinaus gebe ich auch zu bekennen, es kommt extrem ungut an - bei den allermeisten - wenn man als Schwangere ein BV bekommt, dann aber solche Dinge wie Umzug, Sanierung usw stemmen kann. Das kann so manchen AG auf die Idee bringen, das BV zu hinterfragen. 


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