Moerph
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). Meine Elternzeit endet Anfang April. Da sich mein Arbeitgeber nicht gemeldet hatte, habe ich selbst vor mehreren Wochen Kontakt aufgenommen. Im Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass die Projektlage schwierig sei. Man könne mir nur eine Stelle anbieten, die ca. 1,5 Stunden einfache Fahrt entfernt liegt und vollständig vor Ort ausgeübt werden muss. Mit Arbeits-, Fahr- und Pausenzeiten wäre ich täglich etwa 12 Stunden außer Haus, was für mich mit Kleinkind nicht zumutbar ist. Gleichzeitig werden online weiterhin viele Stellen ausgeschrieben, weshalb ich Zweifel an der Begründung habe und vermute, dass ich zu einer Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag gedrängt werden soll. Zusätzlich bestehen noch über 100 Überstunden und ca. 25 Urlaubstage aus der Zeit vor der Elternzeit. Der Arbeitgeber fordert, dass ich diese direkt nach der Rückkehr abbaue. Währenddessen würde ich etwa 25 % weniger verdienen, da der Projektzuschlag entfallen soll. Ich fühle mich dadurch stark unter Druck gesetzt und befürchte eine Kündigung nach Abbau der Überstunden. Daher habe ich folgende Fragen: 1.Ist es rechtens, dass beim Abbau von Überstunden/Urlaub nur das Grundgehalt ohne Projektzuschlag gezahlt wird? 2.Kann ich verpflichtet werden, Überstunden direkt nach der Elternzeit abzubauen? 3. Gibt es Einschränkungen beim Einsatzort (z. B. für Mütter nach Elternzeit)? 4. Muss ich selbst kündigen, wenn ich die angebotene Stelle nicht annehmen kann? 5. Welche Rechte habe ich in der gesamten Situation und was würden Sie empfehlen? 6. Bzgl. Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit (Vergangenheit): Hätte man hier gute Karten, wenn man das Thema anspricht? Ich wusste vorher nämlich nicht, dass man bei >60MA Teilzeit anbieten musst. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, 1.In gesetzlichen Vorschriften finden sich keine Vergütungsregelungen für geleistete Überstunden. 2. Ja, im Rahmen des Direktionsrechtes. 3. Das hängt alleine vom Arbeitsvertrag und der Zumutbarkeit ab. 4. + 5.Das kommt darauf an, ob ein Anspruch besteht, was ich nicht beurteilen kann, ohne den Vertrag zu kennen. 6. Verstehe ich nicht. Ist doch vorbei? Liebe Grüße NB
Ani123
1) Da kenne ich mich nicht aus. 2) Nein kann der Arbeitgeber nicht. 3) Nein. Er setzt sie dort ein wo sie gebraucht werden. 4) Ja. 5) Nehmen sie Kontakt zur Mitarbeitervertretung auf und bitten um Hilfe. Manchmal kann das bewirken, dass es doch eine Stelle vor Ort gibt. Lt. Arbeitsvertrag müssen sie VZ arbeiten. Ist das vor Ort machbar? 6) Rückwirkend etwas an der abgelehnten TZ in EZ zu ändern geht nicht. Unwissenheit schützt nicht vor möglichen Ablehnungen des Arbeitgebers.
Moerph
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Laut meinem Tarifvertrag ist eine Ortswechsel möglich. Meinen Sie mit der Zumutbarkeit §106 GewO? Können Sie mich da weiter aufklären? Wäre in meinem Fall es zumutbar, mit einem Kleinkind (fast 3) an einem Ort zu arbeiten, wodurch ich von 8-17 Uhr arbeiten musst und eine einfache Fahrt ca. 1,5 Stunden beträgt? Zu Punkt 4, mit Kündigung meinerseits: Ich habe einen BAP Tarifvertrag.Was meinen Sie mit "ob ein Anspruch besteht"? Vielen Dank
Moerph
Hallo Ani, vielen Dank für Ihre Hilfe. Was meinen Sie mit Mitarbeitervertretung? Meines Wissens hat meine Firma keine Mitarbeitervertretung. Oder gibt es eine allgemeine wo man sich beraten lassen kann? Viele Grüße
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