Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug ins Ausland (Schweiz) bei individuellem Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug ins Ausland (Schweiz) bei individuellem Beschäftigungsverbot

Olivia

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Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man während eines individuellen Beschäftigungsverbotes in die Schweiz zieht für vorraussichtlich zwei Jahre. Endet das Beschäftigungsverbot dann automatisch und sogar auch das Arbeitsverhältnis bzw. muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden?  Herzlichen Dank vorab! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG kann, von einem Tag auf den anderen, verlangen, dass Sie einer geeigneten Tätigkeit nachgehen. Wenn ich der AG wäre und hören würde, dass meine AN ins Ausland umzieht und ich weiter Lohn zahle, würde ich das machen. Rein aus Schikane. Ich bin da ganz ehrlich. Liebe Grüße NB


annarick

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Du kannst machen, was du willst. Aber wenn dein Arbeitgeber heute anruft und sagt, er hat ab morgen eine Aufgabe für dich, musst du da sein.


misses-cat

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Nein nicht beim individuellen das ist ja von Arzt und nicht vom Arbeitgeber, allerdings ist da halt ein geschmackle bei


Klebeband

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Seh' ich das richtig? Das Leben von dir und deinem Ungeborenem ist durch JEDE Tätigkeit derart gefährdet, dass der Arzt dir ein Beschäftigungsverbot für SÄMTLICHE ARBEITEN ausgesprochen hat. Aber einen Umzug ins Ausland zu organisieren, zu emtrüpeln, zu packen, Ämter aufzusuchen etc gefährdet euer Leben nicht? Tja, dann hoffen wir doch einfach mal, dass das NICHT mit großer Trauer endet...


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