sumsum
Hallo Frau Bader, der Vater meiner Kinder ist schwer krank und wird sterben. Ich habe jetzt große Sorgen um seine Handlungsfähigkeit,insbesondere da er mit mir nicht spricht. Aus meiner Recherche,weiß ich,dass ich das alleinige Sorgerecht beantragen könnte. Möchte ich nicht so gern,da es wahrscheinlich das Verhältnis weiter verschlechtert und zusätzliche Kosten birgt. Gibt es eine andere Möglichkeit,die genau dann greift,wenn er nicht handlungsfähig wird? Dem würde er eher zustimmen,denke ich. Danke im Voraus
Hallo, das tut mir sehr leid. Ich verstehe es so, dass er aufgrund seiner Erkrankung geschäftsunfähig werden wird. Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn er geschäftsunfähig ist, § 1673 BGB. Ist ein Elternteil tatsächlich verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, oder ruht seine elterliche Sorge, so übt der andere Teil die elterliche Sorge allein aus, § 1678 BGB. Liebe Grüße NB
sumsum
Muss ich dies nachweisen,wenn ja wie?da wir geschieden sind, bekomme ich wahrscheinlich kein Attest vom Arzt oder Ähnliches
Sternenschnuppe
Es sind so wenige Dinge wo beide Unterschriften benötigt werden. Wo steht es denn aktuell an? Der Mann stirbt, die Kinder verlieren ihren Papa. Das ist schlimm und traurig. Bitte ihn um Zustimmung auf das alleinige Sorgerecht. Vegweigert er, dann bleibt der Weg wie vor der Erkrankung. Unterschrift wenn nötig, wenn nicht ans Gericht wenden
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