Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutter Kind Einrichtung

Frage: Mutter Kind Einrichtung

Valeria988

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit mit meiner 8 Monate alten Tochter in einer Mutter Kind Einrichtung. Der Kindsvater zeigte wiederholt ein aufbrausendes und uneinsichtiges Verhalten. Es kam zu einem körperlichen Übergriff, infolgedessen ich im Krankenhaus behandelt werden musste. Am darauffolgenden Tag wurde das Jugendamt eingeschaltet und ich wurde in eine Mutter-Kind-Einrichtung gebracht. Meine Eltern haben eine freie Wohnung in einer anderen Stadt, in der ich sofort mit meiner Tochter einziehen kann, jedoch wird dies vom Jugendamt abgelehnt. Ich bin kooperativ und die Mitarbeiter von der Einrichtung sehen, dass ich eine liebevolle Mutter bin und mich um mein Kind kümmer. Ich darf die Einrichtung nicht mehr alleine verlassen und kann meinen Alltag nicht mehr selbst bestimmen. Es herrscht Lärm und ich fühle mich sehr unwohl. Ich möchte die Einrichtung zeitnah verlassen und möchte in eine ambulante Betreuung wechseln. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, die Einrichtung zu verlassen? Wie kann ich den Übergang in eine ambulante Betreuung beschleunigen? Was empfehlen Sie mir in meiner Situation? Zum Kindsvater besteht kein Kontakt mehr und Umgang mit unserer Tochter hat er momentan nur begleitet. 


KielSprotte

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Kennt dein ex die Adresse von der Wohnung? Der muss dich ja übel zugerichtet haben......


Valeria988

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Die Adresse der neuen Wohnung ist ihm nicht bekannt.


Valeria988

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Neverland

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Du musst das ganze anders sehen, das ganze dient gerade deinem Schutz und dem des Kindes. In der Einrichtung seit ihr sicher. Anscheinend befürchtet man, das du gewollt oder ungewollt wieder Kontakt zu dem Kindsvater bekommst. Gerade wenn die Gewalteinstellung bei dem nicht neu ist. Du wirst beweisen müssen, das du dich wirklich schützen kannst, denke darauf läuft es hinaus. Wie sieht es den mit rechtlichen Schritten aus, läuft da bereits was? 


3wildehühner

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Du solltest dir dringend einen Anwalt vor Ort suchen. Über ein Internetforum lässt sich das nicht lösen.


Ani123

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Zum Zeitpunkt wo sie den Beitrag geschrieben haben waren sie 1 Tag in der Mutter-Kind-Einrichtung. Das reicht nicht aus um sich ein Bild von ihnen und dem Umgang mit ihrem Baby zu machen. Sie können sich glücklich schätzen sofort einen Platz in einer Mutter-Kind-Einrichtung bekommen zu haben. Das Jugendamt hätte auch ihr Kind Inobhut nehmen und somit von ihnen trennen können.  Die Mitarbeiter der Einrichtung werden sie beobachten, Hilfestellung und Rückmeldung an das zuständige Jugendamt geben. Um sie einschätzen zu können braucht es Zeit. Fragen sie bei den Mitarbeitern nach, wer ihr Bezugsmitarbeiter ist. Bitten sie den um ein Gespräch. Fragen sie nach, was gefordert wird um die Einrichtung mit Baby wieder verlassen zu dürfen. Fragen sie, wie lange das in der Regel dauert. Mit den Angaben können sie die Forderungen erfüllen und wissen wie lange sie vermutlich dort bleiben werden. Ob es bei dem Zeitraum bleibt oder kürzer oder länger ist wird individuell entschieden.  Wichtig ist, dass das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Beim Kindsvater und auch aktuell wird eine Gefährdung gesehen. Sie stehen noch voller Adrenalin und eine Kurzschlusshandlung kann nicht ausgeschlossen werden. Diese kann der Umzug in die Nähe ihrer Eltern sein. Vermutlich haben ihre Eltern ihnen das Angebot gemacht dort hin zu ziehen. Wenn es das Angebot schon länger gab kann sich das Jugendamt fragen, warum es nicht schon vorher angenommen wurde.  Ihre Eltern wollen jetzt akut helfen. Was ist in ein paar Wochen, wenn die Hilfe weniger oder nicht mehr gegeben ist? Sie sind alleine mit Baby. Wie wollen sie das machen? Z. B. wie wollen sie sich finanzieren? Wie wollen sie verhindern, dass der Kindsvater ihre mögliche neue Adresse herausfindet? Was machen die wenn er plötzlich vor ihnen steht? Sie brauchen z. B. eine einstweilige Anordnung, dass er sich auf X Meter ihnen und ihrem Baby nicht mehr nähern darf. Sollten sie das gemeinsame Sorgerecht haben sollten sie das alleinige Sorgerecht beantragen. Vorrangig sollten sie per Eilverfahren das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen. Die Sachen können sie beim Familiengericht beantragen. Am besten mit rechtlicher Unterstützung. Haben sie bereits einen Anwalt für Familienrecht? Wenn ja kann er sue unterstützen. Wenn nein sollten sie sich schnell einen suchen. Ggf. steht ihnen Prozesskostenunzerstützung zu.  Der Kindsvater kann den Umgang fordern. Es sollte festgelegt werden ob und wie der Umgang künftig erfolgen soll. Bei den Sachen kann ihnen das Jugendamt helfen. Ebenso bei der Berechnung des Kindesunterhalts und wenn er nicht zahlt Unterhaltsvorschuss.  Sie sehen, es gibt viele Sachen die sie regeln sollten. Und da ist es sehr gut wenn sie in einem sicheren Umfeld sind.  Bedenken sie, wenn sie gegen die Maßnahmen des Jugendamtes verstoßen,  wie z. B. die Einrichtung verlassen, kann das Jugendamtes ihr Baby Inobhut nehmen. Ihr Beitrag zeigt, dass sie die Gefährdung bzgl. ihres Babys noch nicht sehen. Das Jugendamt will schützen.  Die offene Frage ist auch, bleibt das jetzige Jugendamt bei einem Umzug in die Nähe ihrer Eltern für sie zuständig oder muss es dann einen Wechsel geben? Ein Wechsel möchte gut vorbereitet sein. Schließlich wird das Jugendamt sie weiterhin beobachten und unterstützen wollen um eine erneute Kindeswohlgefährdung zu verhindern. Das geht nur mit guter Übergabe und ihrer Mitarbeit.  Nutzen sie die Unterstützung in der Einrichtung um selbständiger zu werden, um zu erfahren, was sie machen müssen um ihr Baby zu schützen und welche Hilfen ihnen zustehen. Kommen sie zur Ruhe und planen gemeinsam mit dem Jugendamt ihren möglichen Umzug und die Zeit danach. 


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