Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?

Frage: Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?

Nalchipea

Beitrag melden

Ich bin seit kurzen alleinerziehend , habe jetzt Bürgergeld beantragt.  Ich habe drei Kinder , 4 Jahre - Kindergartenkind , Zwillingen 1 Jahr und 4 Monate . Der Krippenplatz wurde beantragt,  als ich noch nicht alleinerziehend war und wurde jetzt bewilligt zum 16.09. Kann mich das Jobcebter zwingen diesen Platz für meine Zwillinge anzunehmen ? Ich weiss nicht , wie ich aktuell in dieser belastenden  Situation arbeiten und meinen drei Kindern gerecht werden soll 


Neverland

Beitrag melden

Kommt drauf an wie schnell der derzeitige Gesetzesentwurf abgesegnet wird. ich denke aber, das man da dann jetzt aktuell in der frischen Sitaution mit den leuten reden kann - zumal wenn grundsätzlich bereitschaft besteht und wenn zumindestens ein Teilzeitob in Frage käme. Immerhin, bis Mitte September ist reichlich Zeit und zudem müssen die ja auch erst noch eingewöhnt werden. Vor Mitte Oktober/Anfang November wird man da also wohl kaum was versuchen durchzudrücken. Sicher ist aber nie was 


85kathali

Beitrag melden

Was hättest du denn gemacht, wenn du nicht alleinerziehend gewesen wärst und die Kinder in der Krippe gewesen wären. Also hättest du dann angefangen zu arbeiten? Bist du in Elternzeit oder hättest du dir einen Job suchen müssen? Ich würde die Situation ehrlich gesagt andersrum sehen. Du hast einen Krippenplatz ab September. Das kannst du nachweisen. Du solltest für die Eingewöhnung mindestens 8 Woche einplanen. Sprich, realistischerweise könntest du nicht vor Dezember anfangen zu arbeiten. Wenn du dir eine neue Stelle suchen musst, kannst du das so richtig erst tun, wenn die Kinder in der Krippe sind und du in Ruhe Bewerbungen schreiben und Termine für Vorstellungsgespräch ausmachen kannst. Du hast also wirklich eine gute Begründung, warum du noch über ein halbes Jahr nicht arbeiten kannst und dennoch gleichzeitig eine Perspektive, ab wann es weiter gehen kann. Nutze diese Zeit, damit etwas Ruhe in die Situation kommt. Und auch wenn es sicherlich nicht unanstregend ist, es gibt einem auch etwas, wieder arbeiten zu gehen. Eine gute Freundin von mir ist mit drei Kindern alleinerziehend. Sie bringt die Kinder morgens weg, arbeitet dann vier Stunden (50% Stelle) und hat danach noch knapp 2 h Zeit, bis sie die Kinder wieder holt. Das klappt eigentlich ganz gut. Sie bekommt noch Gelder, ich glaube Kinderzuschlag und Wohngeld. Das passt dann so. Vielleicht würde das für dich auch passen?


Nalchipea

Beitrag melden

Ich bin noch in elternzeit bis 31.08 bei meinem Arbeitgeber und müsste dann wenn ich den krippenplatz annehmen direkt starten , ich müsste dann wahrscheinlich die Eingewöhnung schon mit (Rest-) Urlaub und Minusstundeb beginnen.  Es geht hier nicht um eine neue Tätigkeit,  die ich erst noch suchen muss . Das nächste "Problem " wäre dann , dass ich wahrscheinlich mit einer Teilzeitbeschäftigung aus dem Bürgergeldbezug fliegen würde , also auch kein Wohngeld und dann Krippengebühren für Zwillinge zahlen müsste,  die ich finanziell nicht leisten kann 


85kathali

Beitrag melden

Aber du müsstest doch dann so oder so deine Elternzeit verlängern, oder nicht? Entweder für die Eingewöhnung (um eben nicht mit Minusstunden und Urlaub anzufangen) oder weil du den Krippenplatz ablehnst. Oder möchtest du gekündigt werden? Hast du noch Eltrrnzeit von Kind 1? Denn wenn ich richtig rechnen sind deine Zwillinge dann noch keine 2 Jahre und du hast dich bei der Meldung der Elternzeit auf die ersten zwei Lebensjahre der Zwillinge festgelegt aber für Kind 1 solltest du noch Elternzeit nehmen können. Wohngeld sowie Kinderzuschlag bekommt man aber doch, gerade wenn man kein Bürgergeld bekommt und eigentlich orientieren sich die Kosten für die Krippe doch am Einkommen und mit Kinderzuschlag kann man sich teilweise sogar befreien lassen. In welchem Bundesland wohnst du denn?


Nalchipea

Beitrag melden

Nein , ich möchte natürlich nicht gekündigt werden .  Für mein erstes Kind habe ich keinen Anspruch mehr auf Elternzeit , da es schon vier ist .  Laut Rechner habe hätte ich dann mit meinem Einkommen keinen Anspruch mehr auf Wohngeld . Mit Kinderzuschlag kenne ich mich tatsächlich gar nicht aus.  Hier sind die Krippengebühren festgelegt und einkommensunabhängig . Rein rechnerisch,  hätte ich dann aber ca 700  Euro weniger,  wenn ich arbeiten gehe und Krippengebühren zahlen , als wenn ich Bürgergeld beziehe .  Es kann gut sein , dass es noch irgendwo Ansprüche gibt , die ich nicht kenne.  Das ist halt jetzt akut und wäre vorher kein Thema gewesen und daher fehlt mir natürlich wissen.  Und möchte mich gerne informieren .  Ich wohne in Niedersachsen 


85kathali

Beitrag melden

Du hast Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit pro Kind, von denen eins bis zum 3. Geburtstag genommen werden muss (oder eben verfällt) aber die anderen beiden kann man, sofern nicht davor genommen, bis zum 8. Geburtstag nehmen. Allerdings muss man die Elternzeit bei Kindern ab 3 Jahren mindestens 13 Wochen vorher mitteilen und nicht nur sieben Wochen. Bist du 100%ig sicher, dass die Krippengebühren in deiner Kommune einkommensunabhängig sind? Ich habe mir mal das NKiTaG angeschaut und da steht in Paragraph 22 "Teilnahmebeiträge sollen sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl ihrer Kinder richten und gestaffelt werden" Bzgl. Kinderzuschlag kannst du auch online schauen. Gibt es vielleicht eine allgemeine soziale Beratungsstelle in deiner Nähe? Vielleicht können die dir weiterhelfen bzw wissen, wer sowas mit dir mal durchrechnen kann.


Nalchipea

Beitrag melden

Ja , da bin ich mir ganz sicher , da mein großer da ja schon zur krippe gegangen ist und ich mir die festgelegten Preise sogar im Internet anschauen kann .  Ja , ich habe tatsächlich schon einen Termin in der Beratungsstelle gemacht.  Ich kann es nur wieder nicht abwarten , daher habe ich hier schon mal gefragt.  Es ist ganz furchtbar,  meine Gedanken sind ganz wild am Kreisen und ich gabe echt existenzielle Ängste.  Finanziell,  ganz klar.  Aber auch meinen kindern nicht mehr gerecht zu werden . Die Umstellung,  sich um alles alleine kümmern zu müssen,  Haushalt,  Einkauf,  so kleine Kinder und Anträge ubd gleichzeitig mit einer Trennung und bevorstehenden Scheidung klar zu kommen ist für mich echt ziemlich extrem belastend im Moment.  Und auch ganz präsent die Angst,  meinen Kindern nicht mehr gerecht zu werden,  wenn ich Quader arbeiten gehe zum jetzigen Zeitpunkt.  Ich meine jetzt nicht für immer , ich möchte ganz klar wieder arbeiten,  aber momentan fühlt sich das wie ein riesiger Berg an . Wenn sich erstmal alles geklärt hat , man emotional auch wieder besser da steht und die kinder etwas größer sind,  bin ich mir auch ganz sicher , dass das alles irgendwie wird.  Aber alleine mein vier jähriger ist jede zweite Woche krank,  dabei spielt natürlich auch die Trennung eine Rolle.  Er ist ständig am weinen , ganz oft nachts wach und irgendwie fühlt es sich grade wirklich überwältigend an . Ich wünschte irgendwie wir hätten etwad mehr Zeit als Familie erstmal wieder klar zu kommen , uns zu stabilisieren und Routinen aufzubauen.  Sorry , musste mal raus 😔


85kathali

Beitrag melden

Mhm, ist das vielleicht eine private Einrichtung? Ich würde mich da echt nochmal informieren. Denn natürlich macht es keinen Sinn mit Arbeit und Krippe weniger Geld als vorher zu haben. Das Ziel ist da ja eigentlich ein anderes. Kann ich verstehen. Das ist eine Menge. Vermutlich wird es ein bisschen dauern, bis du abwägen kannst, was für dich und euch gut ist. Aber ich glaube, da du jetzt ja schon ganz aktiv auf verschiedenen Wegen nach Ideen, Hilfe und Lösungen suchst, wirst du das schaffen. Versuch den Blick aufs große Ganze nicht zu verlieren, also auch wenn es mal bergab geht geht es auch wieder rauf. Und das dein großes Kind das mitbekommt und schwierig ist, ist klar. Da kommt nicht nur das Kind ans Ende der Kräfte. Auch wenn die Wartezeiten teilweise recht lang sind, hast du mal über eine Mutter-Kind-Kur nachgedacht? Mal von Angeboten im sportlichen psycholigschen etc Bereich abgesehen: Drei Wochen nicht kochen, einkaufen etc. Ist mir so ganz kleinen Kindern, die keine Fremdbetreuung gewöhnt sind nicht ganz einfach, aber da man eh bis auf seltene Ausnahmen, bei denen man ganz schnelle einen Platz findet, momentan ein Jahr wartet, wäre das vielleicht etwas, was man auch jetzt schon angehen könnte.


SuJam

Beitrag melden

Da du einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1. Geburtstag hast, sind einige Bundesländer streng und du müsstest diesen annehmen. Andere gewähren bis zum 3. Geburtstag die häusliche Betreuung des Kindes. Hier ist es so, dass die Krippen- und Kitagebühren für Geringverdiener erlassen werden. Das muss beantragt werden mit Offenlegung des Einkommens. Ansonsten sind die Kosten auch fix. Schreib doch mal dein Bundesland, dann kann vielleicht einfacher geholfen werden.


Neverland

Beitrag melden

Unwahrscheinlich das du keinen Anspruch mehr auf Wohngeld hast - nicht bei 4 Personen. Außer die Miete ist extrem niedrig oder dein Einkommen extrem hoch. Dann wäre aber Bürgergeld jetzt bereits unwahrscheinlich. Es kann eher sein, das dein Einkommen zu gering ist um Anspruch auf Wohngeld zu haben. Den Wohngeld bekommt man nur, wenn man ein entsprechendes Einkommen hat. Also zuviel verdient für Bürgergeld. Ob Bürgergeld oder Wohngeld - in beiden Fällen sollten die Kindergartenplätze frei sein.


Nalchipea

Beitrag melden

Ja da hast du Recht . Ich habe da etwas falsch verstanden.  Ich würde sehr wahrscheinlich zu viel verdienen für Bürgergeld, aber dann müsste Wohngeld greifen und ggf der Kinderzuschlag.  Damit habt ihr mir schon mal total geholfen .  Und ja, wenn jetzt das größte Chaos vorbei ist , werde ich mich zeitnah mit dem Hausarzt zusammen setzen und gucken wie es mit einer Mutterkindkur aussieht. Ich denke,  dass könnte sinnvoll für uns sein 


Kreuzstich

Beitrag melden

Du kannst Dich auch beim Jobcenter beraten lassen.  Als ich mich trennte, waren die Kinder 3, 7 und 11. Es war mir nicht möglich zu arbeiten,  zumindest nicht bei meinem AG.  Der Sachbearbeiter hat mir sehr geholfen. Ich habe 3 Jahre von Hartz IV gelebt, mich 3 Jahre beurlauben lassen. Er meinte, dass man eine Anstellung im öffentlichen Dienst nicht einfach kündigt. Als das Jüngste eingeschult wurde, konnte ich Vollzeit durchstarten. Seit über 10 Jahren nun schon. Und seitdem bekomme ich keinerlei Unterstützung mehr. (Ich habe den Steuerzahler also nur 3 Jahre belastet. 🙄) Ich weiß nicht, wie die Gesetze heute sind. Aber vielleicht hilft es Dir, das Gespräch zu suchen. Letztlich sitzen dort ja auch nur Menschen. 


85kathali

Beitrag melden

Noch was: schau dir mal den Verband kinderreicher Familien an. Ab 3 Kindern ist man kinderreich. In einigen Punkten unterstützen sie auch, es gibt aber z.B. auch Ferienfreizeiten und andere Aktionen. Man kann kostenlos Mitglied werden oder auch etwas spenden und auch einfach erstmal den Newsletter abonnieren. Vielleicht ist mit der Zeit etwas dabei. Es gibt zum Beispiel auch ein Beratungsangebot für Alleinerziehende und eine Sozialberatung. Manchmal ist der Blickwinkel etwas anders ob man nun ein oder drei Kinder hat :-)


Ani123

Beitrag melden

Ab dem 1. Geburtstag besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser wird ihren Kindern erfüllt durch die Krippenplätze ab den 16.09..  Lehnen sie die Plätze ab verfällt ihr Rechtsanspruch. Das kann die Suche nach Betreuungsplätze zu einem späteren Zeitpunkt erschweren. Da sie die Krippenplätze in der Beziehung aktiv gesucht und bekommen haben hatten sie Pläne. Welche Pläne hatten sie? Mindestens, dass die Kinder stundenweise betreut werden haben sie gewollt. Warum sollen die Kinder nicht mehr betreut werden? Wenn es nur aus finanziellen Gründen nicht sein soll fragen die beim Amt, Gemeinde/Stadt und Jugendamt Bach wie sie dabei unterstützt werden können. Keinem Kind sollte deshalb die Betreuung verwehrt werden und somit ein Nachteil entstehen.  Wieviel EZ haben sie für welchen Zwilling genommen? Haben sie diese einzeln genommen, z. B. 12 Monate Kind A und X Monate Kind B? Oder haben sie nur EZ gemeldet. In den Fall würden beide EZ paralell laufen.  Je Kind stehen ihnen 3 Jahre EZ zu. Sie können einen Antrag auf Verlängerung Ihrer EZ stellen. Da sie in der 1. Meldung unter 2 Jahre EZ gemeldet haben muss ihr Arbeitgeber einer Verlängerung zustimmen. Sie können TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Ihr alter Vertrag ruht weiterhin.  Sollte das klappen könnten sie, falls noch vorhanden, um weitere TZ in EZ verlängern. Klappt es nicht kündigen sie nur die TZ in EZ und sind ganz in EZ. Selbst wenn ihre Kinder betreut und sie nicht arbeiten gehen kann das zum Vorteil sein. Sie haben Zeit für sich.  Die Idee mit der Mutter-Kind-Kur ist gut. Stellen sie den Antrag schon jetzt. Bis zur Genehmigung kann Zeit vergehen und bis zum Antritt noch mehr. Außer sie würden jede Klinik an jedem Ort nehmen und kurzfristig anreisen. Da sie Kinder unter 3 Jahre haben brauchen sie eine Klinik die diese mit aufnimmt. Da davon wenige vorhanden sind kann es bis zum Antritt Monate, wenn nicht sogar, 1 Jahr dauern. Bis dahin wären ihre Kinder auch schon älter und weiter entwickelt wie jetzt.  Wenn die Situation zu belastend für sie ist können sie sich arbeitsunfähig schreiben. In der Zeit brauchen sie keine Bewerbungen schreiben und Maßnahmen besuchen. Das Amt kann sie nach einer Zeit zum Medizinischen Dienst schicken oder zur Reha. Bei Letzteren sollten/können sie auf die Mit-Aufnahme ihrer Kinder bestehen. Bzgl. Eingewöhnung der Zwillinge in die Krippe. Wie war ihr Plan das zu machen wenn sie noch in der Beziehung gewesen wären?  Sie werden jetzt öfter Entscheidungen treffen müssen und vor allem Flexibilität zeigen. Dazu gehört Urlaub zu nehmen für die Eingewöhnung oder dafür die EZ zu verlängern.  Je nachdem wie der Kindsvater bei den Kindern involviert ist könnte er die Zwillinge eingewöhnen. Bei Schließtagen nimmt er sich frei und betreut die Kinder.  Wie findet der Umgang statt? Bedenken sie, dass der Kindsvater Anpruch darauf hat. Im besten Fall beziehen sie ihn mit ein. Sie sind zwar kein Paar mehr, lebenslang Eltern bleiben sie. Sie sollten beide das beste für ihre Kinder wollen.  Zahlt der Kindsvater Unterhalt für die Kinder? Wenn ja lt. Düsseldorfer Tabelle oder das was er möchte? Wenn Letzteres wird es vermutlich unterhalb dem Satz der Düsseldorfer Tabelle liegen. Das sollte nicht sein. Sie können sich Hilfe vom Jugendamt holen und dieses berechnet den Unterhalt. Zuvor fordert es Unterlagen an um den Unterhalt berechnen zu können. Sie wissen dann was ihnen zusteht und sollte er das nicht zahlen mahnt das Jugendamt ihn an.  Wenn er nicht zahlt haben sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das Jugendamt kann im übrigen auch bei der Festlegung des Umgangs unterstützen. Zudem kann es ihnen  Hilfsamgebote für Alleinerziehende nennen.  Sie brauchen keine Angat haben, dass das Jugendamt die Kinder Inobhut nimmt wenn sie um Hilfe bitten. Bis es zur Inobhutnahme kommt muss eine  Kindeswohlgefährdung vorliegen. Das Jugendamt möchte, dass jedes Kind in seiner Familie bleibt und bietet Unterstützung dafür.  Zahlt der Kindsvater Unterhalt für sie? Schließlich können sie wegen der Betreuung ihrer Kinder nicht arbeiten gehen. Wenn nein können sie das Jugebdat um Unterstützung bitten um zu berechnen wieviel Unterhalt ihnen zusteht.  Mit Nutzung der Krippenplätze kann das wegfallen.  Mit Ablehnung der Krippenplätze kann das auch wegfallen, weil sie die Chance auf Betreuung und somit arbeiten und selbst Geld verdienen selber verwehrt haben.  Ohne Betreuungsplatz kein Arbeitsplatz. Das Amt kann bei Ablehnung der Plätze die Hilfe reduzieren bis hin zum einstellen. Ausnahme: Es gibt einen Grund warum die Zwillinge nicht die Betreuungsplätze wahrnehmen können. Mehr Zeit als Mutter für die Kinder ist kein Grund. Z. B. Integration notwendig, welche die Kita nicht bieten kann, wäre ein Grund. Um das festzustellen wird vermutlich ein Schreiben vom SPZ notwendig. Es angeben und das Kind braucht es nicht geht nicht.  Sehen sie es bitte auch mal aus einen anderen Blickwinkel: Warum soll ihre gemeinsame Zeit mit den Kindern vom Amt (somit Allgemeinheit) finanziert werden? Wenn das jede Mutter so machen würde funktioniert das System nicht mehr.  Nutzen sie die Zeit (5,5 Monate) bis zum Krippenantritt. In der Zeit kann viel passieren. Sie können herausfinden welche Hilfen es für sie gibt. Sie können Hilfen wahrnehmen. 


Phila83

Beitrag melden

Nein. Wenn du jetzt H4/Bürgergeld/Grundsicherung, dann kannst du den Krippenplatz im September absagen. Der Krippenplatz wurde wohl im Gedanken der Beziehung gewählt. Die Entscheindungsgrundlage hat sich ja volk verändert. Wenn du im H4/BG/GS bist, dann lassen die dich lange, bis zu 3 Jahre, in Ruhe, wenn du ein Kleinkind betreust.  


Phila83

Beitrag melden

Und das wird Frau Bader auch antworten: Nein.


misses-cat

Beitrag melden

Du schreibst das du bis Ende August noch in Elternzeit bist, dann sind deine Zwillinge noch keine zwei Jahre alt? Dann kannst du deine Elternzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängern ansonsten musst du kündigen, ich glaube auch nicht das du für jeden Zwilling Elternzeit angemeldet hast sondern für beide zusammen? Damit verschenkt du Elternzeit!!! Du solltest dir Hilfe vor Ort suchen die dich berät. Zu dem Thema ob du dann weiter Grundsicherung oder Bürgergeld bekommst wenn du die Plätze absagst das kommt drauf an wie bei euch die Kita-Platz Lage ist und sicher auch wie weit das Gesetz verschärft wird


misses-cat

Beitrag melden

Das wird Frau Bader nicht antworten weil es da auf mehrere Faktoren ankommt


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Kita von meinem Sohn war 07-16:00 geöffnet. Jetzt ist 07:30 - 15:30. Zum Glück bin ich in EZ. Krippenplatz in gleichem Kita habe ich auf für Kleine bekommen, jedoch - dass kann ich nicht in Anspruch nehmen. Die haben keine Ahnung ob es irgendwann alte Zeiten geben wird und diese Zeiten helfen mir gar nichts. AG is ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde beim Antrag auf einen Krippenplatz mehr oder weniger unter Druck gesetzt und alleine gelassen. Kann ich die Zusage auf den Krippenplatz in einen Kindergarten Platz umwandeln nach Rücksprache mit dem Kindergarten oder geht das nicht? Mit freundlichen Gruß J.Becker

Hallo Unser Freund hat seit Jahren kein Kontakt zum Kind, welches gerade 19 geworden ist. Er und Mutter leben von Bürgergeld plus Unterhalt. Einmal im Jahr sendet unser Freund alle Einkommensnachweise ans Amt, die berechnen neu, er passt die Zahlung an. Er zahlt direkt ans Jobcenter 450€. Im Juni wurde ihm das zurückgezahlt, Kind und Mutte ...

Sehr geehrte Damen und Herren Habe Ihre Seite erst vor 2 Tagen in einem forum gefunden Schön das es euch gut für Mütter die Hilfe brauchen! So jetzt zu meiner Frage bin grade frisch nach Berlin gezogen bin von meinem Mann getrennt aber kein Rosenkrieg oder ähnliches wir verstehen uns nach wie vor sehr gut ich aber wollte b.z.w bräuchte einen ne ...

Sehr geehrte Frau Bader, Unser Sohn, 25 Monate, wird seit Oktober in der Krippe eingewöhnt. Er tat sich anfangs schwer, hinzu kamen natürlich die einen und anderen Fehltage wegen Krankheit. Nun wurde mir vom den Erziehern mitgeteilt, dass sie abwägen uns zum Ende Januar zu kündigen, wenn es nicht schnell besser wird. Ich würde nie mein Kind ...

Hallo Frau Bader, Bei unserem Sohn, 25 Monate, wird von der Einrichtung abgewogen den Krippenplatz zu kündigen. Als Grund wurde uns genannt, dass die Eingewöhnung seit 3 Monaten nicht klappt, es anstrengend mit ihm ist und sie nicht sicher sind, ob sein Kindswohl sichergestellt werden kann, so wie es läuft. Und es gäbe ja viele Kinder auf der Wa ...

Hallo,   Vielleicht können Sie mir ja etwas weiter helfen Ich habe mal eine Frage. Der „Vater“ meiner Tochter hatte keinen Unterhalt gezahlt und sich auch als zahlungsunfähig gemeldet. Ich beziehe aktuell Elterngeld und Bürgergeld. Meine Tochter bekommt Leistungen vom Amt. Wir hatten jetzt eine Gerichtsverhandlung in der nun festgelegt wu ...

Hallo Frau Bader, Wir haben folgende Situation: Mein Sohn ist in einer Kita Einrichtung im Bundesland Bremen (Krippe und Kindergarten) aktuell in der Krippe. Er wird am 6.März 3 Jahre alt und wir haben letzte Woche die Kündigung für den Krippenplatz zum 31.7. geschrieben sowie die Anmeldung im Kindergarten... jetzt kam die Kita Leitung auf uns ...

Guten Tag, mein Fall ist etwas komplex. Meine Zwillinge sind im Dezember 3 Jahre alt geworden und haben noch immer keinen Kindergartenplatz. Derzeit sind die Jungs in einer Kindertagespflege, 3x in der Woche für insgesamt 12 Stunden, welche ich selbst finanziere, da der Landkreis dies nun nicht fördern möchte, die aber bis zum 3. Geburtstag gef ...

Guten Tag, wir haben Zwillinge 9 Monate alt und unsere Elternzeit ist abgelaufen bzw wird auslaufen. Wir bekommen Bürgergeld und das Jobcenter möchte , dass ein Er ltetnteil arbeiten geht. Können wir das ablehnen? Die Kinder sollen unter zwei Jahren nicht in die Kita, weil beide noch nicht geimpft sind und ständig zum Arzt müssen, da sie 2 Monate ...