Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt

Frage: Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt

zorce

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Sehr geehrte Frau Bader, liebe Forummitglieder, ich schreibe erneut und bitte dringend um Kurzeinschätzung: ​Status: Alleinsorge, Kind (9) in DE. Vater seit 9 Jahren nie in DE (Ausland). ​Konflikt: 1x wöchentlich Video findet statt. Vater fordert 3x Video gegen Kindeswillen. ​Lüge: Er behauptet beim Jugendamt, ich vereitle Umgang, weil ich ihm keine „Erlaubnis“ gebe persönlichen Kontakt mit dem Kind zu haben. ​Finanzen: Knapp über VKH-Grenze, Anwalt aktuell kaum zahlbar. ​Fragen: ​Holschuld: Ist der Vater selbst verantwortlich nach DE zu kommen und persönlichen Kontakt mit dem Kind zu haben ? (Er behauptet, ich müsse ihn „erlauben“,wir reden kaum bzw. gar nicht,da viel vorgefallen ist). ​Umfang: Genügt 1x Video wöchentlich gegen den Widerstand des Kindes? ​Taktik: Warten, bis er klagt, er behauptet er habe kein Geld,das Jugendamt muss ihm helfen einen Anwalt zu finden,da er kein Deutsch spricht,er schrwibt nur auf Englisch oder selbst aktiv werden? ​Vielen Dank! zorce


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich es richtig verstehe, hat das Kind den Vater noch nie live gesehen? Wenn er in 9 Jahren noch nicht hier war, glauben Sie, er beauftragt einen dt Anwalt und kommt zur Verhandlung? Im Leben doch nicht. Ich würde es bei dem einen Mal Video belassen und abwarten. Hören Sie aber auch immer mit, was das Jugendamt meint. Liebe Grüße NB


WonderWoman

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abwarten


luvi

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Hallo, du bist nicht verpflichtet, den Vater hierher zu holen. Aus deiner bzw. seiner Wortwahl lese ich raus, dass er evtl eine Verpflichtungserklärung von dir haben möchte, bzw. eine Einladung für einen Aufenthalt in Deutschland. Ich würde das unter den Umständen, die du beschreibst, auf keinen Fall machen. Wenn er hierher kommen möchte, muss er selbst tätig werden. Gibt es eigentlich eine Vaterschaftsanerkennung. Seid/ward ihr verheiratet oder habt gemeinsames Sorgerecht?  Zahlt er eigentlich (nach seinen Möglichkeiten) Unterhalt? LG Luvi


zorce

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Hallo Luvi, vielen Dank für deine Nachricht.Wir waren nicht verheiratet,ich habe das alleinuge Sorgerecht.Das Kind wurde erst im Jahre 2021 anerkannt .Der Vater meint,er würde gerne kommen,aber er will eine Zusage meinerseits,dass er das Kind sehen darf.Die hat er ,aber uch beharre auf einen begleitetnden Umgang,was er ablehnt und seitdem schreibt er viele Briefe an das Jugendamt,und beklagt sich,dass das Jugendmat nicht tätig ist,und mich bestrafen muss,wegen Umgangsverhinderung usw. Unterhalt  zahlt er auch nicht,mit der Begründung ,er hat kein Geld und klagen kann er nicht,da er auch anscheind kein Geld hat und fordert vom Jugendamt umgehend die Durchsetztung von 3 Mal wöchentlich Videos und persönlichen Umgang bzw. Einen kostenlosen Anwalt. Liebe Grüsse zurück


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