Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht Großmutter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht Großmutter

123Mommy1234

Hallo, wir sind zwar schon drei Jahre getrennt, dennoch eskaliert gerade die Situation mit meinem Expartner.  Die Kinder leben bei mir, bei der Trennung waren sie 1 und 2, er sieht sie regelmäßig, aber auf seinen Wunsch hin  bis jetzt nie länger als 24std am Stück. Zwischendurch selten mal spontan. Eine seiner neusten Forderungen betrifft den Umgang der Kinder mit seiner Mutter. Das Verhältnis zwischen ihr und mir war immer schwierig, ich habe mich zunächst aber auch nach der Trennung bemüht, es der Kinder zuliebe aufrecht zu erhalten. Seit etwa einem Jahr hat sie die Kinder nicht mehr mit mir/ über mich gesehen. Meinen Besuch nach Weihnachten letztes Jahr mit den Kindern lehnte sie ab, Einladungen zu Geburtstagen der Kinder schlug sie aus. Seitdem besteht kein Kontakt. In der Zeit des Vaters mit den Kindern sieht sie diese sporadisch.  Nun fordert der Vater, dass ich die Kinder nicht nur zu meinen Eltern bringe (große Stütze für mich im Alltag als Alleinerziehende Berufstätige Mutter seit frühester Kindheit der Zwerge), zu denen diese daher ein sehr enges Verhältnis haben, sondern auch zu seiner Mutter, da diese ein Recht darauf habe. Er habe ja schließlich so wenig Zeit mit den Kindern und wolle diese daher dann nicht noch zu seiner Mutter geben. Den Paragraphen dazu hat er mir gleich angeführt und daher wäre dies meine Pflicht.   Ist es wirklich meine Aufgabe?  


Hallo, sie hätte einen Anspruch, wenn ein enges Verhältnis bestehen würde und es für die Kinder jetzt deshalb unglücklich wäre, sie nicht mehr zu sehen. So aber nicht. Unabhängig davon hat der KV einen umfangreicheren Anspruch auf Umgang, dann kann er die KInder ja selber zur Oma bringen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Nein, das ist seine Sache. Großeltern haben theoretisch ein eigenes Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl schaden würde ohne. Hättet ihr zum Beispiel 6 Jahre in einem Haus gewohnt und die Kindee wurden regelmäßig von ihr betreut, haben ein enges Verhältnis zueinander. Dann KÖNNTE ein Richter das anordnen. Aber auch da wäre es die Pflicht der Großeltern die Kinder zu holen und sie wieder zu bringen.    Daher nett lächeln und antworten dass sich die Oma jederzeit melden kann, wie schon die ganze Zeit.   


Neverland

Nö, Großeltern haben kein Umgangsrecht, außer die Beziehung zwischen diesen und dem Kind ist extrem innig - weil zB die Großeltern zB von Anfang an extrem tief involviert waren, zB weil im gleichen Haus wohnhaft. Der Vater darf aber gerne, wie auch Du, seine Umgangszeit dazu nutzen, Großeltern und Kinder näher zu bringen. Das wäre doch auch der perfekte zeitpunkt, den Umgang weiter auszudehnen - wenn er Angst hat die Kinder dann noch weniger zu sehen. Wobei, was spricht dagegen beides zu kombinieren 


Julisa

Die Sache ist ganz einfach. Du kannst in deiner Umganszeit tun und lassen was du willst, das Gleiche Recht hat er auch. Wenn du jetzt seine Mutter nicht besuchen magst, dann ist das so, er hingegen kann in seiner Umgangszeit seine Mutter sehr gerne besuchen und wenn ihm seine Umgangszeit zu kurz dafür ist, ja prima dann kann er sie ja ausweiten und seine Mutter mit den Kindern besuchen. Du musst hier gar nichts.


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