KathrinBr
Guten Tag, mein Fall ist etwas komplex. Meine Zwillinge sind im Dezember 3 Jahre alt geworden und haben noch immer keinen Kindergartenplatz. Derzeit sind die Jungs in einer Kindertagespflege, 3x in der Woche für insgesamt 12 Stunden, welche ich selbst finanziere, da der Landkreis dies nun nicht fördern möchte, die aber bis zum 3. Geburtstag gefördert wurde. Es gibt eine Kita mit 2 Plätzen, wo ich aber meine Kinder nicht hinbringen kann (sind 10 km insgesamt täglich), da ich gesundheitliche Probleme habe, unteranderem mehrfache Bandscheibenvorfälle sodass ich die Kinder nicht zu Fuß hinbringen kann. Dies hat mir mein Arzt auch attestiert. Jetzt hatte ich gestern ein persönliches Gespräch mit der ProArbeit und die wollen mich zwingen, den Kindergartenplatz anzunehmen und nicht bis zum Sommer warten bis andere Plätze verfügbar sind und wollen dass ich nun einer Arbeit nachgehe. Ich habe derzeit einen Job auf Minijob Basis, seit dem die Kinder 1 Jahr alt waren, aber das reicht dem Jobcenter nicht. Jetzt ist meine Frage, bei meinem eigentlichen Arbeitgeber habe ich die Elternzeit nun bis Ende September verlängert bis ich einen geeigneten Kindergartenplatz bekomme. Es gilt ja, wenn mich das nicht täuscht, Elternzeit pro Kind 3 Jahre. Gilt dies nur beim Arbeitgeber oder auch beim Jobcenter? Kann das Jobcenter mich zwingen, den Kindergartenplatz anzunehmen und meine Elternzeit nach 3 Jahren zu beenden? Ich wäre dankbar über eine Antwort. Liebe Grüße
Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, bin ich raus. Liebe Grüße NB
Ani123
Das Jobcenter zahlt für sie. Wenn sie die Kindergartenplätze annehmen können sie mehr Stunden arbeiten wir bisher. Folglich mindert sich die finanzielle Unterstützung vom Jobcenter oder fällt ganz weg. Und das ist das Ziel: Sich alleine zu finanzieren. Die Kindergartenplätze sind da. Daher darf das Jobcenter fordern diese zu nutzen. Sie sind zur Mitarbeit verpflichtet was bedeutet angebotene Betreuungsmöglichkeiten wahrzunehmen. 10 km insgesamt sind 2,5 km pro Strecke (z. B. einmal Hinweg). Das ist hinnehmbar. Besteht die Möglichkeit die Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren? Im Sommer können die Kinder in uhre Wunschkita wechseln insofern sie dafür Plätze haben. Fallsnicht und sie keine bekommen ständen sie ohne Betreuung da, obwohl es gerade freie Plätze gibt. Während der EZ können sie TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Das Jobcenter darf das fordern.
Sternenschnuppe
Naja,was heißt zwingen? Die Leistungen werden dann eingestellt. Die Kinder haben bereits seit zwei Jahren einen Anspruch auf Betreuung, hier hättest Du viel früher handeln müssen. Der Vater der Kinder ist auch noch da, vielleicht kann er das finanzieren damit Du Zuhause bleiben kannst.
KielSprotte
Mit 3 Jahren bist du schon sehr gut dran. Viele Jobcenter/Städte bzw Gemeinden bestehen auf Arbeitsaufnahme nach einem Jahr EZ, da du ab dann Anrecht auf Betreuung der Kinder hast. Da musst du hinterher sein. Wegezeit ist dein Problem.
KathrinBr
Also, wie in meinem Beitrag kurz angesprochen, die Kinder sind bereits in der Kindertagespflege seit letztem Sommer. Bei uns ist es so, dass sich um die Vergabe der Kita-Plätze die Stadt kümmert und um die Finanzierung der Kindertagespflege der Landkreis. Ich bin alleinerziehend, der Vater der Kinder lebt in einer anderen Stadt. Das was er bezahlt, ist der Unterhalt. Das mit dem Anspruch ab dem 3. Lebensjahr ist bei mir sehr komplex und zieht sich seit Monaten, wo ich bereits rechtlichen Beistand dazu geholt habe.
KathrinBr
Unten weiter habe ich die Problematik bereits geschildert. Zudem gebe ich Ihnen recht, die Strecke von 2,5 km ist zumutbar, aber nicht in meinem Fall, da ich körperlich eingeschränkt bin. Es gibt bei uns auch keine öffentlichen Verkehrsmittel, da bei uns der Bus alle paar Stunden fährt. Somit KANN ich diese Plätze nicht annehmen. Das ist das nächste Problem. Pädagogisch ist es ein Unding, wenn Kinder die Einrichtung innerhalb von 12 Monaten 3 mal wechseln müssen und die Stadt sagt selbst dass die zwingend davon abraten.
KathrinBr
Hallo Frau Bader, ich bin anwaltlich vertreten was die Förderung der jetzigen Kindertagespflege angeht. Sprich, mein Anwalt tritt mit dem Landkreis in Kontakt. Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Das hat rein garnichts mit dem Jobcenter oder der Proarbeit zutun.
KielSprotte
Du musst ja nicht zu Fuß gehen. Fahrradfahren wird z.B. empfohlen - Kids in Hänger und gut. Du hättest dich halt schon viel früher kümmern müssen - das kann nicht Problem der Steuerzahler sein, dass du am liebsten 6 Jahre auf Allgemeinkosten zu Hause bleiben willst.
KathrinBr
Oh wow, bis vor den Mutterschutz habe ich immer vollzeit gearbeitet und mehr gearbeitet und sehr gut verdient. Ich habe genug Steuern eingezahlt, das kannst du mir glauben. Ich beziehe seit 3 Monaten Geld vom Amt, nachdem mein Mann und ich uns getrennt haben und nicht seit Jahren, wo ich mich früher drum hätte kümmern müssen, da es mit meinem Arbeitgeber abgesprochen ist. Ich muss nicht konkret auf meine gesundheitliche Situation eingehen, dennoch um nicht wie ein Schmarotzer abgestempelt zu werden von Menschen die keine Ahnung haben, ich leide an einem Syndrom im unteren Rückenmark, sodass meine Beine beim Fahrradfahren taub werden. Ich habe kein Bedürfnis mich 6 Jahre lang "auszuruhen". Also bitte nicht urteilen und frech werden, wenn man die persönliche Situation nicht kennt.
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