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Geschrieben von Lillimax am 15.03.2024, 8:36 Uhr

Ich glaube, das Thema ist oft ein anderes

Hallo,

natürlich würde man spontan vielleicht sagen: Die Kinder dürfen selbst entscheiden, mit wem sie spielen, man darf sie nicht drängen oder zwingen. Klingt gut. Es gibt aber einen Aspekt, den die meisten übersehen: Menschengruppen generell und das gilt auch schon für Kinder, neigen dazu, andere auszuschließen. Es gibt schnell ein „Wir“, und das wird bestärkt, wenn es andere („Ihr“) ausschließt.

Man kann es schon im Kiga, aber auch auf dem Schulhof fast täglich beobachten. Wenn ein Kind fragt: „Darf ich mitspielen?“, dann ist die fast reflexartige Antwort oft „Nein!“ Und zwar völlig unabhängig vom betreffenden Kind. Menschen neigen zur Gruppenbildung, das geht inh. von Minuten. Und diese Gruppe fühlt sich stabiler und gestärkt, wenn sie andere nicht mitmachen lässt. Diese Identifikation mit der Gruppe gibt es bei nur drei, vier Kindern ebenso wie bei großen Gruppen von Erwachsenen. (So entsteht oft grundlose gesellschaftliche Ausgrenzung.) Es ist eine offenbar genetisch verankerte Steinzeit-Verhaltensweise: Wir hier drinnen, du da draußen.

Auch Erwachsene kennen das fast alle: Auf Partys, unter den Müttern im Kiga, im Dorf auf dem Lande - überall, wo es Gruppen gibt, muss man sich als „Neuer“ erstmal mutig ein bissl reindrängen. Nur sehr, sehr selten öffnet sich die Gruppe von sich aus oder empfängt einen mit offenen Armen, gehen Mütter von sich aus auf einen zu, kommen Partygäste auf einen zu und sprechen einen an. So was erlebt man fast nie.

Deshalb finde ich, man darf sehr wohl die Kinder auffordern, das andere Kind mitspielen zu lassen. Man kann auch zu Hause mal mit dem Kind darüber reden, wie es sich für andere Kinder anfühlt, nicht mitmachen zu dürfen. Kann das Kind zum Beispiel fragen, wie es selbst sich fühlt, wenn andere es nicht mitspielen lassen. Damit Empathie entsteht und die Bereitschaft steigt, sich auch in der Gruppe einfach mal zu öffnen. Das ist auch wichtig für später, wenn das Kind erwachsen ist.

LG

 
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