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von Leena  am 05.05.2024, 9:47 Uhr

Stimmt

Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt der Kontrolle durch Gerichte und das (jeweilige) Parlament.

"Bsp.: die Regierung hat hier die Macht festzulegen, welche Oppositionspartei okay ist und welche nicht - und wenn diese für "nicht okay" befunden wird, dann werden Geheimdienstler losgeschickt, un diese zu bekämpfen (s. z.B. AfD). Erinnert das nicht eher an ein autoritäres Regime?"

Hier wird Ursache und Wirkung verwechselt.

Es geht nicht darum, dass die AfD für "nicht okay" befunden würde, sondern es geht darum, dass Mitglieder der Partei und das Handeln der Partei selbst stichhaltige tatsächliche Anhaltspunkte bietet für Bestrebungen oder Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, die Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.

Wenn die AfD samt Höcke und co. nicht definitiv auf dem Boden des Grundgesetzes steht, kann man sich schlecht darüber beschweren, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Und das liegt dann nicht daran, dass "die juristischen Vorgaben, wer vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf", "sehr locker" seien. Sondern originär am Verhalten der AfD selbst.

 
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