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von Leena  am 05.05.2024, 13:31 Uhr

Mal selber lesen..?

Vielleicht machst Du Dir mal die Mühe, z.B. das Urteil des VG Köln (13 L 1124/23) zu lesen, wo das Gericht (mit Verweisen auf weitere Urteile) sehr ausführlich dargelegt, dass sich "die tatsächlichen Anhaltspunkte" "nunmehr bei wertender Gesamtbetrachtung zur Gewissheit für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verdichtet" haben.

"Gemessen an diesen Maßstäben liegen tatsächliche Anhaltspunkte für Verhaltensweisen vor, die auf das Außer-Geltung-Setzen des Demokratieprinzips gerichtet sind und die zur Verdichtung der Verdachtsmomente für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Antragstellerin zu 2. beitragen.

Die vom Bundesamt vorgelegten Äußerungen belegen, dass die Antragstellerin zu 2. sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und Kreisebene gegen die politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland agitieren."

https://openjur.de/u/2482047.html

 
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