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von Leena  am 05.05.2024, 16:34 Uhr

Mal selber lesen..?

Du hattest die These in den Raum gestellt, es sei "doch offensichttlich, wie man verzweifelt versucht diese partei zu diskreditieren".

Dazu hatte ich Dir den Link auf das Urteil des VG Köln (13 L 1124/23) geschickt.

In dem Urteil könntest Du (da Du ja Internet hast) selbst nachlesen, aufgrund welcher Umstände, Äußerungen, Verlautbarungen etc. der Verfassungsschutz tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sieht, sehr detailliert, dazu dann noch das Urteil das Gerichts mit Begründung, warum das Gericht davon ausgeht, dass sich "die tatsächlichen Anhaltspunkte (...) nunmehr bei wertender Gesamtbetrachtung zur Gewissheit für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verdichtet" haben.

Da könntest Du (ganz blasenfrei) nachlesen, warum andere der Meinung sind, die AfD ist verfassungsfeindlich.

Und dann könntest Du selbständig darüber nachdenken, ob die Partei "diskreditiert" wird oder ob die Vorbehalte eventuell berechtigt sein könnten.

Du hast doch selber Decaf gefragt, womit die AfD es schaffe, sich selbst zu diskreditieren - also dachte ich, ich bin nett zu Dir und - damit Du nicht meinen Sermon lesen musst - schicke Dir den Link zu dem Gerichtsurteil, indem ganz detailliert dargelegt ist, welche Anhaltspunkte für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ausschlaggebend waren.

 
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