Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betriebsübernahme nach Elternzeit

Frage: Betriebsübernahme nach Elternzeit

ML1995

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Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit der Kleinen Zuhause funktioniert, wieder ein paar Stunden arbeiten würde. Im Oktober 2025 war ich dann bei ihr aber sie meinte sie hat die Praxis mittlerweile so umstrukturiert, dass sie aktuell keinen Platz für mich hat. Nach der Elternzeit müsse man dann weiterschauen wie sie mich einsetzen könne. In dieser Zeit hat dort eine weitere Ärztin zu arbeiten angefangen. Gestern hat mich meine Chefin zu einem Gespräch einbestellt bei dem sie mir mitteilte, dass sie zum Jahresende die Praxis an die andere Ärztin übergibt und in Rente geht. Sie könne mich nach der Elternzeit noch bis 31.12.26 in Teilzeit anstellen wenn ich das möchte. Die neue Ärztin hat mir daraufhin mitgeteilt dass sie mich nicht weiter übernehmen wird und von ihr eine Kündigung kommen wird. Mein Mann und ich wollten jetzt eigentlich langsam mit der Babyplanung für Nr. 2 starten, allerdings hat dieses Gespräch einige Fragen aufgeworfen... Nun zu den Fragen: Was wäre wenn wir jetzt doch zeitnah schwanger werden würden? Müsste die neue Ärztin mich dann übernemen? Und würde trotzdem der besondere Kündigungsschutz für schwangere gelten und sie müsste mich quasi übernemen? Oder stünde ich dann ab Januar ohne Arbeit da und was hätte das für Konsequenzen? Natürlich überdenken wir unseren Kinderwunsch gerade nochmal aber wir wüssten einfach gerne wss wäre wenn... Entschuldigen Sie den langen Text, ich hoffe es ist einigermaßen verständlich. vielen Dank schonmal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei einer Betriebsübernahme tritt der neue AG in den alten Vertrag ein, § 613 a BGB. Wenn aber die Praxis nicht mehr als 10 AN hat (Halbtagskräfte sind halbe AN), gilt das KSchG nicht und der AG kann kündigen. Etwas anderes würde im Falle der Schwangerschaft gelten.  Da kann der AG aber beim Gewerbeaufsichtsamt eine Ausnahmeregel beantragen, ob das durchgeht hängt von der Argumentation ab - es besteht zumindest besonderer Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB


Neverland

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Ich glaube ich würde, angesicht der Situation, entweder sofort schwanger werden oder - was in Hinblick auf das Elterngeld weitaus sinnvoller ist, mir erst einmal einen neuen job suchen. Das könntest du auch jetzt in der EZ - und mit der Zustimmung der Chefin auch bereits arbeiten in TZ. Darüber hinaus, du hast nach der EZ erst einmal Anspruch auf deinen Job so wie es im Arbeitsvertrag steht. Ob die Chefinb da Arbeit hat oder nicht kann dir in der hinsicht egal sein. Sie muss dich erst einmal so nehmen. Insofern würde ich da alles versuchen und in VZ bleiben. Schon deshalb WEIL ihr das nächste Kind spart und wegen des großen Abstandes ein großer Teil an berechnungsmonaten mit 0 € einfließen werden für das 2te Elterngeld. Jeder Monat VZ ist da wertvoll. Hat deine Chefin keine Arbeit, kann sie dir frühstens am ersten Tag nach der EZ die Kündigung geben. und muss dann die Kündigungsfristen einhalten. Falls du da bereits wieder schwanger wärst, wärst du solange safe, wie sie kein OK von der Aufsichtsbehörde hat. Ob die neue Ärztin dich übernehmen "muss". hängt davon ab wie die die Praxisübergabe regeln. Gehe aber erst einmal von sie muss nicht aus. Damit wäre sie da raus, ob du schwanger bist oder nicht ist da dann egal. Muss sie dich übernehmen, dann gilt das selbe wie bei deiner jetzigen Chefin. Solltest du in TZ einsteigen, statt VZ, dann mache das bitte unbedingt !!! im Zuge der EZ - du hast ja noch das 3te Jahr und hättest du auch noch Kündigungsschutz - wenn auch diese nicht bei Betriebstschließung greift. In der EZ darfst du bis zu 32 Std die Woche arbeiten. Insofern, wir haben jetzt (fast) März. ich täte entspannt etwas neues suchen, da dann in TZ einsteigen und dann nach der EZ in VZ. Ich denke deine Chefin wird dir sicherlich auch entgegen kommen wenn du nicht wiederkommst. Insofern ist da evtl sogar eine Abfindung drin. Man muss dann halt mit einander reden. Und dann mindestens wieder 4 Monate arbeiten, bis die nächste Schwangerschaft kommen darf. 


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