User-1772391887
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit unserem zweiten Kind schwanger und befinde mich aktuell noch in Elternzeit für unser erstes Kind. Aufgrund schwangerschaftsbedingter Beschwerden war ich vom 26.01.2026 bis zum 05.02.2026 arbeitsunfähig krankgeschrieben. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob die Monate Januar und Februar im Bemessungszeitraum für das Elterngeld unseres zweiten Kindes ausgeklammert werden können. Über eine kurze Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wenn das ganze attestiert ist, können die Monate ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB
misses-cat
Du bist komplett Zuhause? Also arbeitest nicht in Elternzeit? und selbst wenn wäre das erst interessant wenn du ins Krankengeld rutschen würdest
Dojii
Das stimmt so nicht (mehr) ganz. Für Geburten ab dem 01.05.2025 wurde die Voraussetzungen entfernt, dass ein tatsächlicher Einkommensverlust eingetreten ist. Heißt, ein Attest alleine reicht jetzt schon aus, selbst wenn man in der Zeit eigentlich gar nicht gearbeitet und gar kein Geld verdient hätte.
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