Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufteilung Sommerferien

Frage: Aufteilung Sommerferien

Alexa85w

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Guten Tag Frau Bader, mein Ex-Mann und ich teilen uns die Sommerferien hälftig beim Umgang unserer Kinder. Bis jetzt hatte er immer die ersten 3 Wochen und ich die letzten 3 Wochen. Nun hat er aber ein weiteres Kind, das in den Kindergarten geht und möchte nun aufgrund dessen Schließzeiten die mittleren 3 Wochen. Das Problem ist, dass ich bereits seit drei Jahren die ersten beiden Ferienwochen arbeiten muss, da mein Chef hier Urlaub nimmt und einer von uns beiden anwesend sein muss. War ja auch nie ein Problem. Der Vater besteht nun aber darauf, dass ich mich nach seinen Schließzeiten richten muss und meinte er fährt dann einfach in Woche 3 mit den Kindern weg und ich muss sie dann eben aus Italien abholen. Wie wird hier ein Gericht entscheiden? Muss ich mich wirklich nach den Schließzeiten des neuen Kindes richten? Vielen Dank vorab und freundliche Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vor einem gerichtlichen Verfahren müssen Sie sich an das Jugendamt wenden. Da setzt man sich zu Dritt an den Tisch und versucht, eine Regelung zu finden. Ein Richtig oder Falsch gibt es da nicht. In Zukunft würde ich solche Vereinabrungen schriftlich festhalten. Liebe Grüße NB


Neverland

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Die mittleren 3 Wochen Schließzeiten sind ungewöhnlich, KiGas haben eigentlich fast immer entweder die ersten 3 oder die letzten 3. Mitten drin ist doch eher selten. Davon ab hat er da ja wirklich kaum Wahl, auch wenn es natürlich blöde ist. Darüber hinaus, wenn es nichts schriftlich vom Gericht gibt, das er immer die ersten 3 Wochen nehmen muss, ist es sehr offen wie der Richter da urteilt. Eher dürfte er sich seinen Teil denken. Nichts für ungut. Gibt es denn evtl noch Großeltern die dieses Jahr mit einspringen könnten oder anderweilig Familie/Freunde?


Alexa85w

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Was dürfte sich der Richter denn denken? Ja es gibt Großeltern, aber es geht ja darum, dass ich dann im Sommer keinen Urlaub mit meinen Kindern hätte, da ich 2 der ersten 3 Wochen arbeiten muss. Der Vater ist selbständig und auch auf seiner Seite gibt es Großeltern, die die Tage abdecken könnten. Es wäre die kommenden Jahre dann ja das gleiche Problem, bis sein Kind in die Schule geht. Wir hatten letzten Monat einen Gerichtstermin, da der Vater wollte, dass der jüngere 9- jährige dort wohnen soll.  Wurde aber abgelehnt und der Vater wurde von der Richterin recht doll nieder gemacht, da er die Verfahrensbeiständin als unfähig hingestellt hat.


Neverland

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Weil das Dinge sind die man eigentlich so klären sollte. Wenn ihr nicht schriftlich richterlich fixiert hat, wird es eben auf einen Kompromiss hinauslaufen. Und ja, da kann es dann durchaus so sein das Du oder dein Ex den Wechsel in der Zeit des Italienurlaubes vollziehen müsst. Für den Rückflug gibt es Flugbegleiter. Sofern es bis dahin einen Gerichtstermin gibt. Auch eben möglich wäre, das es die 3 Wochen nicht am Stück gibt sondern das dann eben gestückelt wird. Dann ist das Kind wie gehabt die ersten 3 Wochen bei dem Vater, bricht dann mitten drin in Italien ab und ist dann die letzten 3 bei dir. 


Alexa85w

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Wir waren ja diese Woche bei der Beratung, die wir vom Gericht aus, weiterführen müssen. Der Vater war aber zu keinem Kompromiss bereit.  Sie fahren mit dem Wohnwagen nach Italien, daher meinte der Vater ich muss die Kinder dann eben mit dem Auto abholen. Kinder haben aber beide schon geäussert, dass sie dann nicht beim Vater mit möchten. War letztes Jahr auch so, nur konnte der Vater da den Urlaub noch frei planen.


Neverland

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Nein, Was hat der Wohnwagen damit zu tun? Warum solltest DU dann die Kinder mit dem Auto abholen? Er wird sicherlich den Rücktransport dann auf seine Kosten organisieren müssen.  Die Äusserung der Kinder würde ich aber mit Vorsicht genießen. Kinder sind nicht dumm, sie merken doch eure Streitereien. Und ihr drückt sie zwischen die Stühle. Was sollen die den wirklich sagen? Empathie ist nicht immer vorteilhaft, am wenigsten für Kinder mit getrennten Eltern die im Dauerzwist liegen. 


Sue_Ellen

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Ich würde es laufen lassen, der vater disqualifiziert sich selbst. Wenn ihr einen verfahrensbeistand habt, werden die kinder gehört und das ist gut so! Wie alt sind sie denn? Wie richter urteilen, weiß man nie....


Alexa85w

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Die Kinder sind fast 12 und 9. Der 12 jährige sagt schon klar, was er möchte und was nicht.  Der 9 jährige ist komplett im Loyalitätskonflikt und hat Angst vorm Vater. Die Verfahrensbeiständin ist vor Gericht komplett eskaliert, da der Vater nonstop behauptet, dass die Kinder von manipuliert werden und die Verfahrensbeiständin unfähig wäre dies zu bemerken. (Es war eine super tolle ältere Dame die 30 Jahre als VB arbeitet). Die Frau des Vaters hat den kleinen als Arschloch beschimpft, als dieser beim Gespräch mit der Verfahrensbeiständin geäussert hat, dass er doch nicht dort wohnen möchte. Ich denke ich werde es wirklich laufen lassen. Beim Beratungsgespräch hat der Vater nämlich auch geäussert, dass ihm egal ist, was das Gericht veranlasst hat und daher denke ich, dass der nächste Gerichtstermin wieder zu meinen Gunsten ausgehen wird.


Sue_Ellen

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warum will denn der kv, dass ein kind bei ihm lebt? unterhalt sparen? spielgefährte für das neue kind? hoffentlich hat das jemand gehört, was die next gesagt hat!? wie ich schon schrieb, irgendwann disqualifiziert er sich komplett von ganz alleine. hast du einen anwalt (dann darf frau bader nichts sagen)? alles gute! bleib so ruhig wie es nur geht!


Alexa85w

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Das Kind hat die Sache mit dem Arschloch der VB erzählt.  Ich habe keinen Anwalt. Ich wollte erstmal eine Einschätzung von Frau Bader haben. Wenn diese sagt, dass ich mich dann eben nach den Schließzeiten des neuen Kindes richten müsse, kann ich mir diese Kosten nämlich sparen.


Sue_Ellen

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wegen der ferienaufteilungsgeschichte würde ich auch keinen anwalt nehmen, ich dachte, du hättest eh schon einen wegen dem ganzen gedöns. mit dem jugendamt bist du doch sicher auch schon in kontakt oder? wie sehen die denn die ganze gschicht? glückwunsch, dass die vb erfahren ist!


Alexa85w

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Für das Verfahren wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrechtes hatte ich eine Anwältin.  Von Gericht aus müssen wir weiterhin zur Beratung, aber dort sind wir uns nicht einig geworden.  Daher möchte der Vater nun vermutlich wieder vor Gericht. Die Kinder haben mir heute nach dem Umgangswochenende erzählt, dass der Vater gefragt hat, ob sie mit mir oder mit ihm in den Urlaub möchten. Beide Kinder haben gesagt mit mir. Von daher bleibe ich da jetzt erstmal entspannt und lass ihn mal machen.


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