Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ! Ich bin in zweiter Ehe verheiratet und wollte gerne wissen ob mein jetziger Mann bei meinen Kindern aus erster Ehe zb Klassenarbeiten unterschreiben darf? LG Anja
Hallo, nein. Er hat ja auch kein Sorgerecht. Gruß´, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! So viel ich weiß darf er es nicht denn er ist nicht der Erziehungsberechtigte! Bei Klassenarbeiten ist das nicht so tragisch da geht es ja nur darum nachzuweisen das die Klassenarbeit von den Eltern ezeigt worden ist.Aber Entschuldigungen oder Zeugnisse darf er nicht unterschreiben!Mit freundlichen Gruß Lena
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