Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausweis/Reisepass-KV verweigert Unterschrift

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ausweis/Reisepass-KV verweigert Unterschrift

minima4

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Hallo Frau Bader, der KV meiner 15 jährigen Tochter (gemeinsames Sorgerecht) verweigert die notwendige Unterschrift zur Beantragung eines Reisepasses/Ausweises für meine Tochter. Im Mai soll es eine Klassenfahrt ins Ausland geben, wofür meine Tochter ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Mit dem KV besteht kein Kontakt (weder zu mir, noch zu den Kindern). Auch ist er in allen Belangen nicht kooperativ, daher besteht bereits ein Pfändungsbeschluss bzgl. der Unterhaltszahlungen. Daher ist die. Kontaktaufnahme, auch über das Jugendamt, auch nicht gelungen. Nun würde ich bzgl. der Unterschrift für die Beantragung des Reisepässe über Familiengericht gehen. Weiß aber nicht genau wie. Auf der Homepage des Familiengerichts finde ich keine konkreten Infos. Könnten sie mir ganz kurz sagen, wie ich hier vorgehen muss? (reicht ein formloser Antrag, welcher Betreff/was genau beantragen? Wie lange dauert es ungefähr? Muss aufgrund der Zeitkomponente eine Dringlichkeit angemeldet werden? Wenn ja, wie oder ist da nicht nötig?) Vielen Dank für die Beantwortung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt. § 114 FamFG besteht keine Anwaltspflicht. Es gibt eine Rechtsstelle im Gericht, da kann man selber Anträge stelen (es wird einem geholfen). Sie müssen ja überlegen, ob Sie komplett die elterliche Sorge wollen (da würde ich einen RA nehmen) oder es nur um diese Unterschrift geht (unabhängig von der genannten Verwaltungsvorschrift). Liebe Grüße NB


la-floe

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Moin, du brauchst seine Unterschrift nicht. https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm Punkt 6.1.3.4 LG


minnie_74

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Ab zum Amt! Er darf gar nicht unterschreiben. Beziehe mich auch auf den o.g. Link und mehrfache Erfahrung. Wenn es der Sachbearbeiter beim Amt nicht weiß, verweise darauf! Viele Grüße


minima4

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Ich war bereits beim Meldeamt, mit genau auch diesem Beleg als Ausdruck zur Vorlage. Die Sachbearbeiterin(nen) teilte(n) mir mit, dass es trotzdem nur mit Unterschrift des KV geht. Ich weiß auch, dass sie im Unrecht sind, aber da führte kein Weg hin. Und was soll ich machen, wenn sie es nicht beantragen, weil sie die Ubtercshrift beider Elternteile verlangen? Ich ärgere mich darüber auch maßlos.


Pamo

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Sprich mit dem Vorgesetzten. Der sollte das aufklären können. Falls nicht, Namen der Mitarbeiter aufschreiben und nun Schriftform. Per Einwurfeinschreiben mit der Behörde kommunizieren, wenn es eine Unstimmigkeit gibt. Höflich und sachlich bleiben, aber Namen der Mitarbeiter, Datum und den Paragraphen nennen und zitieren. Dann wird jemand sich ganz schnell mit dem Thema beschäftigen. (Ich arbeite selber bei einer Behörde und ein Einwurfeinschreiben wird ganz!!! anders gewichtet als eine persönliche Vorsprache.)


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