Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach elternzeit

Wunderkinder161820

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Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freundlichen Grüßen 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann entweder taggenau zum Ende der EZ kündigen oder eben danach normal zum Beispiel zum 15. Im letzteren Fall gelten die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen .Den Urlaub braucht man nicht zu erwähnen, der sollte automatisch vom Arbeitgeber abgerechnet werden. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Du kannst mit deiner Frist aus dem Arbeitsvertrag kündigen.... also wenn zu einem 15. des Monats das möglich ist, kannst du das so machen.  


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