Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bafög / Einkommen Stiefvater im Bescheid sichbar?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bafög / Einkommen Stiefvater im Bescheid sichbar?

mams

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Hallo, die Tochter meiner Frau hat Bafög beantragt. Ihre Mutter und ich sind verheiratet und werden steuerlich gemeinsam veranlagt. Wir werden also unseren gemeinsamen Steuerbescheid einreichen, so verlangt es das Bafögamt. Meine Frau verdient nur 800 € im Monat, ich hingegen das Vielfache. Ich weiß, dass das keine Auswirkungen auf den Bafögbetrag meiner Stieftochter hat. Sie wird trotzdem Bafög bekommen. Aus bestimmten Gründen möchte ich jedoch nicht, dass sie mein Einkommen erfährt. Taucht mein Einkommen in ihrem Bafögbescheid auf? Oder muss ich explizit das Bafögamt anschreiben und auf die gewünschte Unsichtbarkeit hinweisen? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist nicht mein Fachgebiet, ich glaube aber auch, dass der Stiefvater, der ja nicht unterhaltspflichtig ist, nicht von Relevanz ist. Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Der Bescheid enthält idR eine Begründung für entweder Ablehnung oder Summe x. Das alles muss für den Antragsteller ja nachvollziehbar sein - also werden dort auch die Zahlen stehen, anhand derer man gerechnet hat. Unkenntlich machen geht also nicht.  Aber: Stiefeeltern müssen eh keine Angaben machen. Nur die leiblichen Eltern. Relevant ist ja auch nicht eure Steuer, sondern das EK der Mutter und des leiblichen Vaters. Also dürfte dein EK dort keine Erwähnung finden, da nicht relevant für die Berechnung.


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