Patchwork
Liebe Frau Bader, ich habe 3 Kinder aus erster Ehe. Mein Exmann zahlt für sie nach Mangelfallberechnung, da er nicht genug Einkommen hat. Da ich wieder neu geheiratet habe, bekomme ich keinen Unterhaltsvorschuss mehr, um auf den " Mindestsatz" zu kommen. Da ich selber " nur " 800 Euro netto verdiene , unterstützt mich mein neuer Mann bei den Kindern. Wir haben zusätzlich einen gemeinsamen 2 jährigen Sohn und erwarten nun ein weiteres gemeinsames Kindlein. Das heißt mein Mann zahlt für mich , seine 3 Stiefkinder unsere gemeinsamen Kinder sowie für seinen Sohn aus erster Ehe den festgesetzten Unterhalt. Nun kommen ständig Zusatzkosten wie Klassenfahrten meiner 3 ersten Kinder aus erster Ehe oder Rechnungen die die Exfrau meines Mannes zusätzlich zum Unterhalt begleichen soll. ( z.B. eine Sporttasche für 40 Euro, was die Kindesmutter nicht einmal vorher mit meinem Mann abgesprochen hat). Die Ausgaben steigen uns bei so einer großen Familie allmählich über den Kopf. Bald bekomme ich auch nur noch Elterngeld, so dass die finanzielle Situation noch angespannter wird. Nun meine Fragen : 1. ist mein neuer MANN tatsächlich verpflichtet für meine 3 Kinder aus erster Ehe komplett aufzukommen und kann ich mir nirgends anders finanzielle Unterstützung holen (z.B. für Klassenfahrten)? 2. da wir bald 2 gemeinsame Kinder haben und er meine 3 Kinder mitfinanziert, hätten wir da Chancen , die Unterhaltsberechnung für sein erstes Kind neu berechnen zu lassen ? 3. Die neue Frau meines Exmannes wird ja auch nicht zur Rechenschaft gezogen, meine Kinder mitzufinanzieren. Warum muss mein neuer Mann für seine Stiefkinder aufkommen? Gibt es da keine Gesetze? Und warum wird so etwas dann nicht mit einberechnet, bei der Unterhaltszahlung die er zu leisten hat??? 4. Wäre es sinnvoll einen Familienanwalt zu nehmen um den Unterhalt seines Sohnes neu berechnen zu lassen und genau diese Punkte als Argumente zu bringen??? Vielen Dank !
hallo, 1. Evtl. vom Jobcenter je nach Verdienst Ehemann 2. Ja 3. Eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung seitens des Stiefelternteils gegenüber seinem Stiefkind besteht nicht. 4. Oder mal beim Jobcenter fragen wegen erg. H IV? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hey Finanziell war die Heirat keine gute Idee solange der Vorschuss noch lief. Nunja, passiert. Was verdient Dein neuer Mann denn Netto ? Er wird dann ja die LSK3 haben und Netto mehr dadurch. Die neue Frau Deines Ex hat damit nix zu tun, sie lebt ja nicht mit den Kindern zusammen und ist rechtlich in keiner Pflicht. Wäre Dein Mann auch nicht gewesen, für alle Ämter seid ihr aber eine Bedarfsgemeinschaft, eine Einheit. Für Eure weiteren 2 Kinder kann sie auch nix und dass Du dadurch nicht arbeiten gehst. Das ist kein Vorwurf, aber ich verstehe das nicht. Ich hatte eines vorher, kein Mann zwei, wir konnten uns noch ein gemeinsames leisten. Wieso rechnet man das nicht durch und will dann an denen kürzen die eh schon nicht viel vom anderen Eltermteil haben? Unterhalt kann nur angepasst werden wegen neuen Kindern. Kommt aufs netto an. Kindergeldzuschlag und Wohngeld wären noch eine Idee. Da wird Dein neues Elterngeld aber voll als Einkommen gerechnet, sofern Du es nicht erarbeitet hast zwischen den Kindern. Gebrauchte Männer und Frauen sind halt finanziell eine Herausforderung, ist so, leben wir selbst :-)
Patchwork
Es geht nicht ums "kürzen". Aber es sind neue Aspekte hinzu gekommen, 2 gemeinsame Kinder , neue Arbeit mit täglich 2 h Fahrtzeit. Zusatzbelastung, dass er auch für meine Kinder und mich sorgen muss. Bei 5 im Hause lebenden Kindern brauchten wir ein neues Auto (größeres) , haben mehr Miete ...., seine Unterhaltsberechnung lief als er Single war und selber kaum Ausgaben hatte. Die Frau hat sich von meinem Mann getrennt, wegen eines anderen....sollte er kein Recht mehr auf eine eigene Familie haben? Mir geht es in erster Linie auch darum, ob ich für meine 3 Kinder irgendeine Hilfe bekommen kann. Da wir uns Beispielsweise die Klassenfahrten für sie nächstes Jahr nicht leisten können. Und ja, ich finde es unfair das mein Exmann sich ne neue Familie anschaffen kann, auch ein neues Kind hat und für seine 3 Kinder nicht aufkommen muss, kann...wie auch immer. Aber mein Mann dazu verpflichtet ist.
luvi
Hallo, vielleicht habt ihr Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld, habt ihr das schon beantragt? Wenn ja, könnt ihr zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Die übernehmen sogar Klassenfahrten. LG luvi
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