Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übernahme nach Ausbildung trotz Schwangerschaft

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Übernahme nach Ausbildung trotz Schwangerschaft

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Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich gerade in meinem dritten und letzten Ausbildungsjahr. (Eine Kombination von Ausbildung und Studium.) Im September werde ich mein Diplom erhalten und habe im Januar die Pille abgesetzt. Meine Ausbildungsstelle ist eine Stadtverwaltung. Die Ausbildungsvertretung hat nun mit meinem Arbeitgeber augehandelt, dass alle Auszubildenden welche im Jahr 2008 ihren Abschluss machen für ein halbes Jahr übernommen werden, wenn die Abschlussnote mindestens "befriedigend" lautet. Dies wäre für mich kein Problem. Ich könnte also vom 01. Oktober an übernommen werden. Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Muss mich die Stadt auch übernehmen, wenn ich zwischen jetzt und Oktober schwanger werde? Egal wie viele Monate oder Wochen ich noch arbeiten kann? Ich habe noch keien Vertrag unterzeichnet. Über eine baldig Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Mausi84


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie einen Anspruch auf die Stelle haben, ändert die SS daran nichts, es verlängert sich aber dadurch auch nicht. Liebe Grüsse, NB


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