Mika95
Hallo liebe Frau Bader, Ich habe eine allgemeine Frage. Mal angenommen eine Frau wird in der Ausbildung Schwanger und beendet die Ausbildung erfolgreich im 6. Monat. Der AG wurde auch über die Schwangerschaft informiert. Bevor Sie schwanger wurde, teilte ihr der AG mit das Sie übernommen wird. Als die Frau ihrem AG mitteilte das Sie Schwanger ist, wurde ihr ein befristeter Vertrag nach der Ausbildung bis zum Mutterschutz angeboten. Diesen Vertrag hat die Frau unterschrieben und ist jetzt 2 Monate befristet Angestellt mit dem Angebot nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten jedoch nur in Teilzeit. Die Frage ist jetzt : Darf der Arbeitgeber die Frau nur aufgrund der Schwangerschaft ein befristeten Arbeitsvertrag geben? Was kann die Frau jetzt am besten machen? Danke im voraus.
Hallo, kann sie denn beweisen, dass der Arbeitgeber sie unbefristet einstellen wollte? Dagegen spricht natürlich, dass sie den befristeten Vertrag zugestimmt hat. Ich sehe das schwarz für die Arbeitnehmerin. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Kann sie denn nachweisen dass sie einen unbefristeten Vertrag erhalten hätte? Unterschrieben war ja noch nix. 90% der AG ( mindestens ) hätten nix gemacht, die Verlängerung bis zum Mutterschutz ist schon sehr sehr kulant. Was wollte die Frau denn ? Nach 8 Wochen Vollzeit arbeiten ? Das Angebot dann in Teilzeit wiederkommen zu dürfen ist auch kulant. Hätte der AG alles nicht machen müssen , sofern sie nichts nachweisen kann
Mika95
Danke erstmal für die Antwort. Ich hätte jetzt gedacht, das der befristete Arbeitsvertrag ein Indiz dafür ist, dass Sie aufgrund ihrer Schwangerschaft anders behandelt wird. Da gibt es ja ein Gesetz über Diskriminierung soweit ich weiß. Es ist ja auch so, dass befristete Arbeitsverträge nur durch eine sachliche Grundlage wie z.B. aufgrund das ein Mitarbeiter länger krank ist und dafür ein neuer Mitarbeiter als Ersatz befristet angestellt wird. Soweit ich weiß.
Sternenschnuppe
Diskrimierungen ja, aber nur wenn sie nachweisen kann dass ihr ein unbefristeter Vertrag versprochen wurde. Kann sie das ? Befristete Verträge sind heutzutage völlig normal. Da ist auch nichts gegen einzuwenden. Wie war denn ihr Plan zu arbeiten wenn das Kind da ist ?
Mika95
Sie hat keinen Beweis dafür. Sie ist sich unsicher wann sie anfangen möchte zu arbeiten. Jetzt wäre die Frage warum haben Sie ihr einen befristeten Vertrag auf 2 Monate direkt nach der Ausbildung gegeben? Obwohl sie wussten das sie schwanger ist. Das geht doch in die Richtung diskriminierung oder?
Sternenschnuppe
Nee, das ist verdammt nett vom AG. Er hätte ihm auch egal sein können und sie hätte kurz vor der Geburt noch zum Arbeitsamt gemusst, tausend Papiere ausfüllen müssen etc. Sorry, aber sie ist doch abgesichert bis zur Geburt, kann danach wieder in Teilzeit anfangen. Verstehe die Entrüstung nicht so ganz. Für den AG ist sie doch überhaupt nicht planbar, gerade fertig, erstes Kind, dann kommen vielleicht noch mehr etc. Er kommt ihr entgegen und lässt sie nicht im Regen stehen. Das hätte er problemlos machen können ! Bietet eine Möglichkeit später und dann schaut man weiter.
Mitglied inaktiv
Ja, er darf und ich sehe hier auch keine Diskriminierung. Eine Klage hätte keine Aussicht auf Erfolg, wenn es nix schriftliches gibt. Wir befristen z.B. grundsätzlich alle ausgelernten Azubis, die müssen sich erst einmal beweisen. Befristungen gibt es also nicht nur bei Elternzeitvertretung sondern ab und an mal. Finde den AG in diesem Fall auch sehr "nett". Gibt es echt nicht oft, dass die so reagieren. Besser wäre es gewesen, erst einen unbefristeten Vertrag zu unterschreiben und dann schwanger zu werden... :-)
chrissicat
Für einen befristeten Vertrag bedarf es nicht zwingend einem Grund. In deinem geschilderten Fall ist eine Begründung nicht notwendig. Wenn sie eigentlich einen unbefristeten Vertrag hätte bekommen sollen und dies beweisen könnte, dann könnte der befristete Vertrag einen Verstoß gegen das AGG darstellen. Außerdem hat sie sogar das Angebot nach dem Mutterschutz in Teilzeit wieder zu kommen. Das ist doch nett! DER Vertrag kann dann allerdings nicht mehr befristet sein bzw. befristet nur noch wenn ein Sachgrund vorliegt. TZ mit Kind passt doch auch oder nicht?
Strudelteigteilchen
Ich finde ja nicht, daß jede Frau quasi vor Dankbarkeit und Glück auf Knien rutschen muß, wenn ein AG ihr tatsächlich trotz Schwangerschaft und/oder kleinem Kind einen Arbeitsvertrag anbietet. Und eine Befristung alleine aufgrund der Schwangerschaft stellt wirklich eine Diskriminierung dar. Leider hat die betroffene Frau ein Nachweisproblem, daher halte ich eine Klage für aussichtslos. Sie müßte beweisen, daß der AG tatsächlich zunächst einen unbefristeten Vollzeit-Vertrag ausstellen wollte und lediglich aufgrund der Schwangerschaft von diesem Vorhaben abgerückt ist.
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