Lelo317
Hallo Frau Bader! Meine Kinder haben gerade (hypothetische) Fragen zum Namensrecht gestellt, und ich hoffe, Sie können sie beantworten. 1. Meine Kinder heißen wie ihr Vater, ich sag mal Grün, ich heiße Grau mit Nachnamen. Ihr Vater heiratet Frau Roth und nimmt deren Namen an. Dürfen die Kinder den neuen Namen des Vaters annehmen (alle einverstanden vorausgesetzt)? Darf nur ein Kind den neuen Namen annehmen? 2. Was muss passieren, dass man seinen Vornamen ändern kann? Und mit welchem Alter darf man das? Vielen Dank! (Die Frage meiner Kinder, was Organe eines Menschen wert sind, habe ich zum Glück bereits gegoogelt. Sonst halten Sie mich für verrückt.)
Hallo, 1. Ja, das heißt Einbenennung, § 1618 BGB 2. Der Vorname kann nur unter sehr schwerwiegenden Gründen geändert werden, § 3 NamÄndG. Z.B weil er ehrrüchig ist (Adolf), weil seine Bedeutung sich ändert/ der Name einen lächerlich machen kann (zB Alexa, obwohl, ich kenne eine Alexa) oder wenn man transsexuell ist. 3. Zu den Organen kann ich nichts sagen. :-) Liebe Grüße NB
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