Jdsmd
Hallo Ich habe 2023 meine 3 Kinder verloren durch in obhutnahme des Jugendamtes. Nun bin ich in ein anderen Landkreis gezogen und hab nun Angst das dass Jugendamt des neuen Wohnortes mir wegen meiner Vorgeschichte erneut das Kind weg nimmt. Können die das machen oder müssen die sich ein eigenes Bild machen. Wohne jetzt bei der Schwiegermutter und Schwiegervater in einer eigene Wohnung aber im gleichen Haus.
Hallo, das kommt auf den Grund an. Wenn sich an den Verhältnissen etwas geändert hat (anderer Vater, der besser unterstützt), kann das Ergebnis auch anders sein. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Es kommt ja auf die Vorgeschichte an und ob die noch immer besteht - scheint ja leider so zu sein, sonst hättest du die Kinder zwischenzeitlich wieder bei dir. Das Jugendamt handelt zum Wohle der Kinder und wenn der Grund weswegen dir/euch 2023 die Kinder entzogen wurden, noch besteht, könnt ihr auch dieses Kind verlieren. Und sorry, aber in den meisten Fällen ist so eine Maßnahme des JA nur vorübergehend, wenn ihr die Kinder bis heute nicht zurück habt, müssen da schon schwerwiegende Gründe vorliegen.
SuJam
Meiner Erfahrung nach ist das JA in dieser Hinsicht gut informiert. Inwiefern die JAs miteinander vernetzt sind, weiß ich nicht. Du musst damit rechnen, dass das JA nach der Geburt auch dieses Kind in Obhut nimmt. @all: viele zeigen gern mit dem Finger auf Mütter, denen das Kind weggenommen wurde. Es wird stets mit "Kindeswohl" gewedelt. Ich weiß aber auch, dass es bei Wegnahmen/ Inobhutnahmen immer wieder um Erziehung und soziale Schichten/ Sozialfälle/ Einkommen geht. Teils geht es natürlich auch um Misshandlung oder Vernachlässigung. Aber ob eine Inobhutnahme da nun die Lösung zum Wohl des Kindes ist? Ich werde philosophisch und das geht im Rechtsforum vielleicht etwas weit. Die Leidtragenden von einer Inobhutnahme sind die Kinder. Sie tragen das Verlusttrauma. Alpträume nach dem Verlust, Verlustängste im Kindes- und Erwachsenenalter, Ein Nicht-Gut-Genug-Sein, Schuld- und Schamgefühle bis hin zu Zwängen begleiten ihr Leben sowie folglich geringes Selbstvertrauen. Das sind nur wenige wichtige Beispiele. Die Therapien dürfen die Kinder bzw. ihre "neuen" Eltern dann selbst bezahlen. Ich hoffe für das Kind der AP, dass es bei ihr bleiben darf und sie die Gründe für die in Obhutnahme damals eventuell (ich weiß ja nicht um was es ging) aus der Welt schaffen kann.
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