Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ex möchte die gemeinsamen Kinder

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ex möchte die gemeinsamen Kinder

Franziska 1992

Guten Tag,  folgendes  Mein ex und Vater meiner Kinder 9 und 4monate möchte die Kinder zu sich holen.  Mit den Großen hab oder hatte ich immer diskussion.  Und bevor der kleine genau so wird wie der große möchte er die Kids zu sich nehmen. Er sagt ich bin überfordert was ich nicht finde und meine Kids haben alles was sie brauchen.  Laut Anwalt hat er gute Chancen . Ich bin mit dem Jugendamt in Kontakt und hab echt Angst und am weinen das er mir die kids wegnehmen kann.  Der kleine 4 Monate den hab ich seit der Geburt allein betreut   Was soll ich machen damit ich meine kinder nicht bei Papa abgeben muss.       


misses-cat

Welcher Anwalt sagt das er gute Chancen hat? Seiner ? Was soll sein Anwalt ah sonst zu ihm sagen, wegen Diskussionen werden die Kinder nicht zu ihm kommen Ich gebe dir einen guten Rat lass dich von ihm nicht veräppeln, mehr ist das nicht


Ani123

Damit ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird muss er erklären, warum er sich besser um die Kinder kümmern kann als sie. In Bezug auf das Baby sollte erstmal regelmäßiger Umgang stattfinden. Sprechen Sie deswegen mit dem Jugendamt. Machen Sie den Kindesvater dort nicht schlecht. Sie können sagen, dass der Kindesvater sich bei ihnen gemeldet hat und das Baby sehen möchte. Äußern Sie Unsicherheut bzgl. der Häufigkeit und bitten jm Unterstützung bei der Festlegung der Umgangszeiten. In der Regel lädt das Jugendamt dann zu einem gemeinsamen Gespräch ein, wo ein Umgangsplan erstellt wird. Nach diesem Plan kann er das Baby sehen. Lassen Sie die Umhänge nicht bei sich zu Hause stattfinden. Fordern Sie,  dass er das Baby abholt und wiederbringt. Wenn der Kindesvater wirklich Intetesse am Baby hat wird er dem nachkommen. Das Baby hat, genauso wie das ältere Kind, ein Recht darauf seinen Vater kennenzulernen. Und wenn sie das verweigern, schlecht vom Vater sprechen,  kann das negativ gegen sie ausgelegt werden. Sie sollten dem offen gegenüber stehen und das beim Jugendamt mitteilen. Was sagt das Jugendamt denn zu der Situation? Was möchte es unternehmen? Im Bezug auf das ältere Kind (9 Jahre). In welchem Umfang findet der Umgang statt? Findet er außerhalb ihres zu Hauses statt? Wenn nein sollten sie das ändern. Dass es Diskussionen mit dem Kind gibt ist normal, wobei ich mich frage, wo der Kindesvater dabei die Gefährdung sieht. Wird es dabei laut? Schreien sie ihr Kind an? Es stellt sich auch die Frage warum es die Diskussionen gibt. Alleine Diskussionen sind kein Grund warum der Kindesvater fordern kann, dass das Kind zu ihm kommt. In dem Alter darf das Kind mitentscheiden wo es wohnen möchte. Einen guten Richter ist bewusst,  dass Kinder in dem Alter auch nach Lust und Laune, Freiheiten, wo habe ich nehr Medien,  usw. entscheiden. Besser ist es wenn es einen Verfahrensbeistand für das Kind gibt welcher das Kind regelmäßig trifft, auch zu Hause besucht jnd beobachtet, und damit einen neutralen Einblick geben kann. Und die Treffen sollten nicht nur bei ihnen stattfinden sondern auch beim Kindesvater.  So wie sie das schildern versucht der Kindesvater Macht auszuüben. Ohne vorherigen regelmäßigen Umgang zum Baby es zu sich zu holen ist nur möglich wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Ansonsten ist das auch mit Umgang nicht einfach, weil der Lebensmittelpunkt des Kindes bei ihnen liegt. Gleiches gilt für das ältere Kind.  Dass der Anwalt vom Kindesvater sagt, dass dieser gute Chancen hat die Kinder zu bekommen ist aus deren Sicht verständlich. Er möchte ihn rechtlich vertreten, Geld verdienen und wendet aktuell die Taktik an sie zu verunsichern. 


luvi

Hallo, Hat er überhaupt das Sorgerecht?  Habt ihr euch erst vor kurzem getrennt? Wie hat er sich früher um die Kinder bzw. den großen gekümmert? Warst du das überwiegend? Vielleicht ist es nun die Sorge, Unterhalt beziehen zu müssen, und er versucht deshalb, dass die Kinder bei ihm leben.  Könntest du dir vorstellen, Unterstützung vom Jugendamt, Erziehungsberatung anzunehmen, falls tatsächlich das Verhalten des Großen problematisch ist? Sich Unterstützung holen, wird nicht negativ ausgelegt.  LG luvi   


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