Jasmin1019
Guten Abend Frau Bader, Zu meiner Frage: Muss ich dem Kindsvater mein Baby mitgegeben? Meine Tochter ist jetzt 6 Wichen alt und der Kindsvater fragt mich oft, ob er seine Tochter haben darf. Da ich sehr misstrauisch bin und das im allgemeinen noch nicht wirklich möchte, biete ich ihm aber an, dass ich mitkomme Bzw er sie natürlich jederzeit bei mir zu Hause sehen darf. Er kann kommen wann er möchte. Nun hat er mich heute wieder gefragt und ich habe ihm wieder angeboten mitzukommen, wo auch immer er hin möchte. Er war daraufhin sehr genervt und diskutiert ständig. Was sind meine Rechte diesbezüglich? Ich habe das alleinige Sorgerecht. Ich werde ihm das niemals unterbinden, dass er seine Tochter sehen darf. Fühle mich bei dem Gedanken dennoch nicht wohl, die ihm allein mitzugeben. Liebe Grüße, Jasmin
Hallo, er ist der Vater und hat ab Geburt grds ein Umgangsrecht. Wegen des Stillens etc natürlich nicht ewig, aber nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, wird es ihm abzusprechen sein. Sie schreiben, dass Sie misstrausich sind - was ist denn konkret das Problem? Umgangsrecht findet grds ohne Mutter statt - sonst bringt es nicht so viel. Sinnvoll sind also kurze und häufige Kontakte. Liebe Grüße NB
HeyDu!
Ist er offiziell Vater? Stichwort Vaterschaftsanerkennung. Gibt es eine Umgangsregelung? Will er das gemeinsame Sorgerecht? Aktuell musst Du gar nichts. Du entscheidest. BG
Mausis-Mama
Ich hatte das gleich Problem als meine Tochter 6 Monate alt war, da hat das Jugendamt zu mir gesagt: solange das Kind nicht drei Jahre alt ist muss ich dem Kindsvater das Kind nicht alleine überlassen. Ich musste zwar dem Umgang zulassen weil er das Umgangsrecht hatte, so wie du es ihm anbietest in deinem Beisein, aber in dem Alter dem Kindsvater das Baby alleine mitgeben... dazu war ich nicht verpflichtet.
HeyDu!
Darf man fragen wie lange dies her ist?
Mausis-Mama
Schon länger, mittlerweile hat er auch kein Umgangsrecht mehr, ich habe mich an sein Umgangsrecht gehalten und als er ich dann beim dritten Besuch wieder dabei hatte(ich bin jedes mal über hundert Kilometer zu ihm gefahren damit die kleine sehen konnte), hat er den Kontakt dann abgebrochen und interessiert sich nicht mehr für seine Tochter.
bellis123
Nun ja, es ist nicht nur DEIN Baby sondern EUER Baby. Was genau spricht denn dagegen, dass er mal ein paar Momente allein mit SEINEM Kind verbringt?
desireekk
Hallo, warum "traust" Du ihm denn nicht? Welchen Vorschlag machst DU denn mit dem Ziel dass die Tochter mal ein paar Momente mit ihrem Papa hat ohne Mama? Übrigens: Das mit "er darf seine Tochter sehen" ist der komplett falsche Ansatz! Na dem Gesetz musst Du dem KIND größtmöglichen Umgang mit dem anderen Elternteil einräumen, es get also nit drum ob du nett zum Vater bist, sondern welche Rechte das Kind hat. und das hat das Recht auf größtmöglichen Umgang mit BEIDEN Eltern. Unabhängig Vom Sorgerecht übrigens. Stet im BGB, kannst Du gerne nachlesen. VG D
Mutti69
Du hast deine Situation - aus meiner Sicht - zu umkonkret geschildert. Darauf haben schon andere hingewiesen, es stellt sich die Frage, ob der Umgang "geregelt" wurde oder ob es einfach um eine persönliche Handhabung eurerseits geht. Wie steht ihr zueinander und wie steht er (eingetragen?) zum Kind. Hat er Ambitionen das geteilte Sorgerecht zu bekommen (das kann er ja ohne Probleme erwirken)? Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt, dass dem Vater eingeräumt wird, möglichst ungestörte Zeit mit seinem Kind zu verbringen. "Ungestört" ist das, was du praktizierst natürlich nicht und mir scheint das Interesse vom Vater so hoch, dass ich denke, wenn bislang nichts gerichtlich/amtlich geklärt wurde, dann ist es eine Frage der Zeit, bis er das in Angriff nimmt. Ein 6 Wochen altes Kind gibt man natürlich nicht stundenlang fort und schon gar nicht über Nacht. Aber zum Kinder machen hat der Charakter des jungen Mannes dir hinreichend gelangt, dann sehe ich nicht, warum er nicht mit Baby im Kinderwagen zwischen zwei (Still?)-Mahlzeiten mal um den Block schieben darf. Vielleicht kannst du die Eckdaten und Informationen noch nachreichen.
cube
Zwischen 5 Stunden mitgeben und einen Spaziergang um den Block alleine ist ja ein Unterschied :-) Offenbar ist der Vater ja seit der Geburt bemüht, Kontakt und Bindung zu auch SEINEM (also EUREM) Kind aufzubauen. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, dass er mal 30 Min. alleine um den Block gehen darf. Ich bezweifle auch, das ein Gericht dem Vater das verwehren würde. Im Gegenteil hast du die Pflicht, Kontakt und Bindung zu fördern. Wenn es also keine wichtigen Gründe, die ihn als nicht vertrauenswürdig oder unqualifiziert einstufen, wird das auf Dauer so nicht funktionieren. Ist er als Vater denn eingetragen?
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