Konakira
Hallo, ich habe folgende Frage: Mein Arbeitgeber möchte die Geburtsurkunde meines Kindes, um eine Entschädigung nach Paragraph 56/1 Entschädigungsgesetz/Infektionsgesetz, zu bekommen. Mein Kind befand sich da im Home-Office, wegen Corona, und ich bin dadurch ausgefallen. Bin ich da verpflichtet, ihm den Namen des Kindsvaters zu zeigen? Darf ich den Namen des Vaters durchstreichen, oder unsichtbar machen? Es geht doch nur um den Nachweis des Kindes .
Hallo, wenn es kein besonderes schutzwürdiges Interesse am Schwärzen gibt, der nachzuweisen ist, halte ich es für unzulässig, die Urkunde zu schwärzen. Liebe Grüße NB
Belly-Monkey
Interessante Frage, auf deren Antwort von Frau Bader ich gespannt bin. Ich meine mal gelesen zu haben, dass das Schwärzen von Daten auf öffentlichen Dokumenten nur geschehen darf, wenn dies gut begründet ist. Einfach nur nicht zu wollen, dass der AG weiß, wie der Partner heißt, reicht glaube ich nicht. Aber wer weiß, ob sich seitdem im Datenschutzrecht etwas verändert hat? Ich verstehe aber auch nicht, warum die Geburtsurkunde überhaupt gebraucht wird. Eigentlich sollte doch die Bescheinigung der Kindkranktage, die du ja damals einreichen musstest, als Nachweis genügen... ich würde da im Zweifel einfach mal bei der Behörde nachfragen, die für die Bewiligung der Entschädigung zuständig ist.
Konakira
Vielen Dank für die Info. Ja, so sehe ich das auch. Problem ist nur, dass ich es heute abgeben muss. Ich weiß, daß man nicht auf Dokumenten rumschmieren darf, und trotzdem glaube ich, daß dem Arbeitgeber es nichts angeht, wer der Vater ist. Datenschutz. Bin auch gespannt auf die Antwort
Pamo
Reich eine Kopie ein, auf der der Name des Kindsvaters abgeklebt ist. Wenn der darüber meckert, kannst du dich über das Wochenende immer noch kundig machen.
Konakira
Vielen Dank. Ja, so mache ich es. Ein schönes Wochenende.
Konakira
Ich würde mich aber trotzdem über eine Auskunft von Frau Bader freuen.
MamaausM2
Bis Frau Bader antwortet kann es aber dauern. Evtl schreibt sie erst nächste Woche
Bone
Die AG verlangen aktuell fehlende Geburtsurkunden wegen den Pflegegeldbeiträgen. Falls deinem AG diese also noch nicht vorliegt, musst du höhere Abzüge zahlen. Du hättest sie bereits nach Geburt einreichen müssen. Es wird dafür auch extrem vom Amt eine ausgestellt.
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