Mitglied inaktiv
Hallo :) Ich bin derzeit noch Studentin und befinde mich in einem bezahlten Praktikumsverhältnis. In meinem Praktikumsvertrag steht allerdings, dass es sich um eine Tätigkeit informatorischer Art handelt und mir keinerlei Recht oder Anwartschaft auf Gewährung ein Vergütung zusteht. Allerdings ist in dem Vertrag auch geregelt, dass ich eine Aufwandsentschädigung von 400 Euro erhalte. Nun meine Frage: Stehe ich aufgrund meiner Schwangerschaft trotzdem unter Kündigungsschutz solange der Vertrag läuft und kann mir der Aufwandsentschädigung sicher sein? Ich bin leider auf das Geld angewiesen und möchte da sicher sein. Vielen Dank und liebe Grüße.
Hallo, der Kü-Schutz gilt nach dem MuSchG. Danach muss man in einem Arbeitsverhältnis stehen, um unter das MuSchG zu fallen. Ob das bei Ihnen zutrifft, kann ich ohne den Vertrag gesehen zu haben, nicht sagen. Klingt aber nicht so Liebe Grüsse, NB
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