Dadchen
Hallo, bei meiner Firma läuft es leider gerade nicht gut und es wird wohl Ende Juli eine Entlassungswelle geben. Wir planen gerade Baby Nummer 2, arbeitslos zu werden wäre also ein denkbar schlechtes Timing. Bei Baby Nummer 1 (aktuell 10,5 Monate alt) bin ich direkt nach dem Mutterschutz wieder voll arbeiten gegangen (wir haben beide Gehälter benötigt). Ich habe hier nie Elternzeit beantragt. Nun frage ich mich, ob mich ein Elternteilzeit-Antrag vor einer möglichen Entlassung schützen könnte? Wenn ich heute den Antrag ab sagen wir Mitte September stelle und schriftlich absende, besteht ja laut Paragraph Abs. 1 Satz 1 BEEG eigentlich bereits ein Kündigungsschutz ab heute, richtig? Sollte der Arbeitgeber dann keinen Grund zur Ablehnung innerhalb von 4 Wochen liefern, ist der Antrag dann ja stillschweigend angenommen, richtig ? Oder wäre eine betriebsbedingte Kündigung in dem Fall ein zulässiger Grund zur Ablehnung der Elternteilzeit? Vielen Dank für die Hilfe, Daniela
Hallo, nach § 18 BEEG beginnt der Kü-Schutz 8 Wo. vor Beginn der EZ. Der AG kann das nicht ablehnen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Der Kündigungsschutz greift frühestens eine Woche vor Beginn der Anmeldefrist - Frist 7 Wochen, also müsstest du jetzt einen Beginn in 8 Wochen wählen. TZ in EZ kann er mit betrieblichen Grund ablehnen und wenn es gerade so schlecht um die Firma steht, ist der vermutlich auch vorhanden. Aber du kannst mit Genehmigung bei einem anderen AG arbeiten.
Ani123
Sie schreiben, dass sie auf beide Gehälter angewiesen sind. Ist das jetzt nicht mehr nötig? Arbeiten Sie zurzeit mehr als 32 Wochenstunden? Wenn ja können sie TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden beantragen. Somit können sie Kündigungsschutz haben und arbeiten. Beziehen sie zurzeit EG? Wenn Nein können sie bis zum 14. Lebensmonat noch Basis-EG beziehen. EGplus länger. EZ können sie 3 Jahre bis zum 8. Geburtstag vom Kind nehmen. Bedenken Sie, dass wenn sie in EZ sind ohne TZ in EZ zu arbeiten und ein zweites Kind planen, dass das Auswirkungen auf das EG beim zweiten Kind hat.
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