Charlotte16
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell mit dem 5. Kind in der 10. Woche schwanger und arbeite seit 12/22 62,5% in TZ. Ab 06/22 waren es 50%. Das Unternehmen hat mehrere Standorte und weit über 15 Mitarbeiter. Problem: Ich bin seit 11/22 (wieder) in psychiatrischer u. psychotherapeutischer Behandlung und habe dies samt Diagnose Borderline meinen beiden Chefs Ende Januar 23 in der Hoffnung auf Verständnis mitgeteilt. Es ging darum, dass ich eine Fachschulung am geplanten Termin und auch in naher Zukunft nicht halten konnte. Dies lief leider per Mail, da ich zu dem Zeitpunkt 1 Woche kindkrank war. Es kam die Antwort, wir würden das weitere Vorgehen besprechen, wenn ich wieder da sei. Dummerweise habe ich meine Mail in etwa so beendet: „es tut mir leid für diese schlechte Nachricht. Ich arbeite sehr gerne hier, würde es aber verstehen, wenn Sie mir kündigen würden.“ Große Dummheit, wie gesagt, allerdings hätte ich nie damit gerechnet, zumal die Therapie ambulant außerhalb der Arbeitszeit erfolgt, ich dies in meinem Schreiben auch betont hatte, ich nie krank war bis auf 1 Woche Corona und insg. vielleicht 10 Tage kindkrank, gut mit den Mitarbeitern klarkomme, meine Arbeitskraft meiner Meinung nach gebraucht würde usw. Am 2. Tag nach dem Kindkrank 02/23 dann das Personalgespräch mit meinem Chef. Seine Frage: welche Therapie ist geplant? Ich sagte 3 kurze Sätze dazu, danach von ihm: „damit endet unsere gemeinsame Zusammenarbeit hier…“ Ich: „Wie bitte, Kündigung?“ „Ja, Kündigung“ Fristgerecht zu Ende Mai. Und daraufhin gleich ganz aufgebracht, ohne dass ich ein Wort sagen konnte: es sei essentieller Bestandteil meiner Weiterbildung, dass ich Vorträge und Schulungen halte. (Steht weder in der Weiterbildungsordnung, noch im Arbeitsvetrag). Keine einzige Abmahnung. Daraufhin informierte ich ihn über meine Schwangerschaft, sagte er könne mir nach der Elternzeit kündigen und ging heulend raus mit den Worten „ich hätte ja bis zum Ende gearbeitet, aber wenn Sie mich loswerden wollen, kann ich auch ins Beschäftigungsverbot gehen.“ Am nächsten Morgen rief er mich nochmal in sein Büro und ruderte gewissermaßen zurück. Ich hätte ja in meine Mail geschrieben, ich würde Verständnis für eine Kündigung haben. Und es ginge ja nur darum, dass ich meine Therapie wahrnehmen kann. Niemand möchte mich loswerden… Was ich mich immer noch frage: warum dann kein Aufhebungsvertrag oder das Angebot meinerseits zu kündigen? Auf meine Nachfrage hin, ob ich mir sonst noch etwas zuschulden kommen lassen habe, kam ein klares und verwundertes „Nein, alles okay“. Die Stimmung ist nach außen hin seitdem gut, alles ist scheinbar ein großes Missverständnis gewesen. Ich mache alles um besser dazustehen, weiterhin Blutentnahmen in der HIV-Sprechstunde sowie Spätdienste bis 22 Uhr. Manchmal geht es auch länger. Ich habe sogar angeboten nach dem Mutterschutz schon das 1. halbe Jahr 50% im Homeoffice zu arbeiten. Daraufhin kam ein „machen wir eigentlich nicht, das besprechen wir später.“ Ich denke daher, meine Stelle ist schon verplant. Mittlerweile habe ich eine Rechtsschutzversicherung und beabsichtige 3 Jahre Elternzeit zu nehmen und spätestens ab dem 2. Jahr in 50% TZ zu arbeiten. Zwecks Kündigungsschutz würde ich gerne nahtlos die restlichen 8 Jahre in etwa, die ich für meine 4 Kinder übrig habe, ebenfalls mit 50% TZ anschließen. Ist das möglich oder darf mir der AG die Elternzeit oder die Teilzeittätigkeit verweigern? Ich weiß, dass eine (psychische) Erkrankung ohne krankheitsbedingten Ausfälle u./o. Leistungsminderung rein rechtlich kein Kündigungsgrund ist, möchte aber auf Nummer sicher gehen… Es tut mir leid für den langen Text. Tausend Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Beste Grüße
Hallo, nicht bös gemeint, aber das kann ich nicht alles lesen. Bitte kurz und allgemein antworten. Liebe Grüße NB
Suomi
Wann sind denn die anderen Kinder geboren? EZ kann man ja nicht unendlich lange nachträglich nehmen. TZ kann der AG ablehnen, wenn betriebliche Belange dagegen sprechen. Du kannst dann aber natürlich woanders TZ während der EZ arbeiten.
marieseptember
Ich vermute, dass dein AG deine Bemerkung bzgl der Kündigung so verstanden hat, als würdest du um die Kündigung bitten. Zb um eine Sperre bzgl ALG zu vermeiden.
MamaausM2
Wann sind denn die anderen Kinder geboren. Wie lange hattest du jeweils Elternzeit? Elternzeit kann man nur bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen
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