Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Endet der Mutterschutz und Kündigungsschutz bei Missed Abortion bereits?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Endet der Mutterschutz und Kündigungsschutz bei Missed Abortion bereits?

LauraH1908

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Sehr geehrte Frau Bader, ich klage momentan gegen meinen alten Arbeitgeber, da er mich gekündigt hat trotz Fehlgeburt nach der 12. Woche. Mein alter Arbeitgeber meinte mein Kündigungsschutz und Mutterschutz hätte nach meiner Diagnose "Missed Abortion" bereits geendet. Aber die Fehlgeburt ist doch erst dann wenn die Fruchtanlage abgestoßen worden ist und nicht seit Fehlen der Herztöne oder wie würden Sie das beurteilen? MfG Laura


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind kann ich mich nicht einmischen. Liebe Grüße NB


Neverland

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Dein AG hat Recht. Sofern es inzwischen kein Gesetz gibt, das den Mutterschutz verlängert, endet dieser mit der Diagnose MA. Es gibt ja nichts mehr zu schützen. Ist leider so.


LauraH1908

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"Tritt eine Fehlgeburt aber bis zur 12. Schwangerschaftswoche auf, endet der besondere Kündigungsschutz mit der Fehlgeburt, insoweit bestehen keine Besonderheiten zur früheren Rechtslage. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib (BAG, Urteil v. 12.12.2013, 8 AZR 838/12)." Meine Fehlgeburt war in der 14. Woche. Laut Urteil des BAG befand ich mich also im Kündigungsschutz oder nicht? Denn die Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib war in der 14. Woche.


Frida19

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Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) § 17 Kündigungsverbot (1) Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig 1. während ihrer Schwangerschaft, 2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und 3. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn die Überschreitung auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers, die er im Hinblick auf eine Kündigung der Frau trifft. (2) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand der Frau in der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss den Kündigungsgrund angeben. (3) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister darf eine in Heimarbeit beschäftigte Frau in den Fristen nach Absatz 1 Satz 1 nicht gegen ihren Willen bei der Ausgabe von Heimarbeit ausschließen; die §§ 3, 8, 11, 12, 13 Absatz 2 und § 16 bleiben unberührt. Absatz 1 gilt auch für eine Frau, die der in Heimarbeit beschäftigten Frau gleichgestellt ist und deren Gleichstellung sich auch auf § 29 des Heimarbeitsgesetzes erstreckt. Absatz 2 gilt für eine in Heimarbeit beschäftigte Frau und eine ihr Gleichgestellte entsprechend.


Neverland

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Wie gesagt, ich hatte auch bereits schon eine MA. Und genau so wurde es mir damals so bestätigt. Ich habe ab dem nächsten Tag eine AU bekommen. Im besagten Urteil hat der AG die Kündigung noch an dem Tag eingeworfen, an dem die MA festgestellt wurde.


LauraH1908

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Hallo Neverland, ich finde es halt komisch, dass mein Anwalt sich da so sicher ist. Hat dir das denn ein Arzt oder Anwalt bestätigt? Meine Frauenärztin sagte mir nichts davon, dass ich wegen MA nun wieder arbeiten müsse bzw. eine AU bräuchte. Auch mein Arbeitgeber sagte mir, da ich noch schwanger sei dürfte ich erst kommen nach "richtiger" Fehlgeburt. Finde das auch komisch, dass sowas nicht eindeutig irgendwo im Mutterschutzgesetz steht.


Neverland

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Kein Anwalt, aber Arzt, KH, AG, KK und Aufsichtsbehörde. Das die alle irren - unwahrscheinlich. AG stellte auch direkt AU aus und sagte, falls verlängert werden muss, bitte melden. Als Datum der FG ist auch das Datum der Feststellung vermerkt. Den ab da spricht man von FG. Der Körper hat es nur noch nicht abgestoßen. In deinem Fall hat es noch Einfluß auf verlängerten Mutterschutz. Wäre ja wo irrsinnig, wenn man nur deshalb 4 Monate oder was das sind hätte, weil man statt zeitnaher Ausschabung wochenlang auf das einsetzen der Blutung wartet. Verstehe das nicht falsch, aber du merkst den Irrsinn? Den Mutterschutz gab es bei mir übrigens noch nicht. Ich war bei Feststellung bei 11+5. Bei 12+1 dann die AS. Ein BV würde auch sofort enden. Vielleicht wendest du dich einfach mal an die entsprechende Behörde für Mutterschutz, Elternzeit usw. Die sollten das beantworten können. Oder du wartest was das Gericht in deinem Fall sagt. Fr. Bader wird dir nicht antworten (dürfen), da du einen Anwalt hast.


LauraH1908

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Okay, vielen Dank für deine Antwort und deine Hilfe :) Echt krass, dass weder meine Frauenärztin noch mein Anwalt davon wussten aber man lernt ja bekanntlich nie aus. Dann weiß ich, dass es vor Gericht keinen Sinn hätte. Danke nochmal.


Regenbogenfarben

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Hallo Laura, in Deinem Fall besteht selbstverständlich Kündigungsschutz bis zum Ablauf von 4 Monaten. Die Norm wurde bereits zitiert. Ebenso die Definition von Dir selbst. Ich vermute, Neverland musste die Fehlgeburt erleben, als noch die alte Fassung Geltung hatte. Bis dato war die „Entbindung“ maßgeblich, wozu Fehlgeburten nicht gezählt wurden. Das ist nun (unter anderem zu Deinen Gunsten) anders. Dein Anwalt hat also recht. Alles Gute!


LauraH1908

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Hallo Regenbogenfarben, lieben Dank für deine Antwort. Ich telefoniere morgen aber auch nochmal rum bei Krankenkasse etc., vielleicht kann mir ja jemand die Frage nochmal genauer beantworten :) MfG Laura


Sternsspange

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Hallo Laura, mehr als 1 Jahr nach deinem Prozess, befinde ich mich nun in der gleichen Situation. Genau 4 Monate nach der Diagnose meiner MA hat mein AG eine Kündigung ausgesprochen. Der Abgang der Fruvht war jedoch 3 Tage später. Wie ist es bei dir ausgegangen? Galt für dich noch das Kündigungsverbot? Was konntest du vor Gericht erzielen? Ich würde meinen Arbeitsplatz gerne behalten und mich würde interessieren welche Chancen ich darauf habe. Für ein kurzes Update wäre ich dir sehr dankbar. Liebe Grüße 


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