Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindsvater möchte Sorgerecht trotz häuslicher Gewalt gegenüber der Kindsmutter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindsvater möchte Sorgerecht trotz häuslicher Gewalt gegenüber der Kindsmutter

Seesternchen1712

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Hallo, meine Tochter 24J, hat ein Kleinkind 2J4M. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Wegen mehrfacher körperlicher Gewalt, meiner Tochter gegenüber - sein Kind wurde bisher nicht geschlagen - ,wurde dem Kindsvater (Türke) gerichtlich verboten die bisher gemeinsame Wohnung für 3 Monate zu betreten. Das Jugendamt wurde automatisch bei häuslicher Gewalt eingeschaltet. Sie kooperiert mit dem Jugendamt und hatten auch nichts auszusetzen. Jetzt erpresst er meine Tochter, wenn sie nicht zusammenbleiben, wird er das Sorgerecht beantragen,weil sie psychisch krank wäre. Sie ist es natürlich nicht. Er hofft, dass er es bekommen wird, weil meine Tochter vor der Schwangerschaft regelmäßig gekifft hat (sie hat es auch seitdem nicht mehr angerührt) und im KHS in der Psychiatrie deswegen war. Wir haben Angst, dass der Richter ein familienpsychologisches Gutachten von beiden Elternteilen verlangt, weil laut Internet 75% "durchfallen". Sie werden jetzt vielleicht denken, oh, Gott, das arme Kind...meine Tochter ist jedoch eine super Mutter, die alles für ihr Kind macht, man könnte sich keine bessere vorstellen.Sie möchte dem Sorgerecht widersprechen. Wir wissen jedoch nicht, ob er das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht beantragt..Wie sieht es denn nach der heutigen Rechtslage aus? Wir können seitdem nicht mehr ruhig Schlafen, aus Angst, dass das Kind, meiner Tochter weggenommen wird und in eine Pflegefamilie kommt.Er droht auch damit, wenn er nicht mehr sehen kann, wie sein Kind einschläft, dürfte es meine Tochter auch nicht, dann würde er dafür sorgen, dass es in eine Pflegefamilie kommt. Das ist doch Rache, da geht es ihm doch nicht um sein Kind.Das Sorgerecht dient doch zum Schutze und Sorge des Kindes.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht wird er haben - aber das hat weder was mit dem Umgang zu tun noch mit der Frage, ob ihr das Kind weggenommen wird. Sie soll mit dem JA kooperieren und sich nicht einschüchtern lassen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Die Erpressungs- und Einschüchterungsversuche wirken offensichtlich schon ganz gut. Wenn er merkt, dass er damit Erfolg hat, zu erpressen und zu drohen, dann hört das niemals auf. Ich würde da nicht nachgeben und mich nicht einschüchtern lassen.


yekaterina

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Ich weiß zwar nicht wie die Gesetzgrundlage aussieht und auf welchem Wege er euch seine Pläne mitteilt, aber ich würde Tonaufnahmen machen, Screenshots von Chatverläufen.


Mitglied inaktiv

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Vorsicht, heimliches Mitschneiden von Telefongesprächen wird vor Gericht nicht als Beweismittel anerkannt, kann sogar strafbar sein. Der Gesprächspartner muss der Aufnahme vorher einwilligen. Nicht verboten, empfehlenswert ist das Anfertigen von Gesprächsprotokollen (mit Datum und Uhrzeit).


yekaterina

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Aus folgenden Gründen: "(Zitat) Ausnahmsweise kann freilich anderes gelten, wenn sich der Informationsinteressent in einer notwehrähnlichen Lage befindet und die Informationen braucht, um größeres Unrecht zu verhindern. Das gilt z. B. in Fällen der Beweisnot, wenn ein Prozeßgegner im Prozeß bestreitet, was er im Vier-Augen-Gespräch nicht bestreiten kann und dem Informationsinteressenten die Beweismittel fehlen. In solchen und ähnlichen Fällen kann es als „fromme List“ erlaubt sein, ein Telefongespräch heimlich mitzuschneiden oder mitzuhören oder einen Zeugen im Nachbarzimmer oder hinter einem Vorhang zu verstecken. (Zitatende)" {Quelle: http://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/eme001/fg_50bgh.pdf - Seite 36/37 - A.A. BGH JZ 1991, 927 mit abl. Anm. Helle. -}


yekaterina

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Und offensichtlich möchte er sie als psychischkranke und im Umgang mit Kindern unzumutbare Person hinstellen. Um denkbare Folgen zu vermeiden, dürfte sie, siehe oben, Beweismaterial in Form von Aufnahmen anfertigen und der Polizei o. dem Gericht als Beweismittel vorlegen, um die im Zitat erwähnten fatalen Folgen für die Mutter zu vermeiden


Mitglied inaktiv

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Hallo, die Rechtslage ist so, dass grundsätzlich der Vater einen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht hat. Nur wenn ernsthafte Gründe dagegensprechen, wird es verweigert werden. Wenn ein Fall wie der Ihrer vor Gericht kommt, dann wird der Richter auf jeden Fall eine Begutachtung aller Parteien einholen müssen. Ansonsten hat er einfach keine fundierte Beurteilungsgrundlage. Wie auch? Der Richter ist ja kein Sozialarbeiter, Psychiater usw. und hört von beiden Seiten widersprüchliche Geschichten. ALLERDINGS: Es fallen in Fällen wie dem Ihren ganz sicher nicht 75 % aller Eltern durch. Im Falle von häuslicher Gewalt von seiten eines Partners führen die Gutachten in der Mehrzahl der Fälle dazu, dass dem geschädigten Partner das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden wird. Da Ihre Tochter in der Vergangenheit Drogenkonsumentin war, wird ihr vermutlich die Auflage gemacht werden, eine entsprechende Dorgenpräventionsmaßnahme zu besuchen und freiwillig Drogentests abzugeben. Wenn sie clean ist, dann hat sich nichts zu befürchten. Auch kann es sein, dass das Jugendamt einige Zeit ein Auge darauf hat, wie sich das Kind entwickelt und ob es ihm gut geht. Heimliche Tonbandaufnahmen lehnen zumindest an meinem Gericht alle Kollegen als Beweismittel ab und verwerten diese nicht. Das bedeutet, sie werden nicht angehört. Besser ist folgende Variante: - persönliche Gespräche immer im Beisein von Zeugen (am besten neutral wie Jugendamt o.a.) - KEINE Gespräche allein. - Bei Telefonaten sofort mitteilen, dass man das Gespräch aufnimmt - dann ist es keine heimliche Aufnahme und verwertbar. - Emails, SMS, Brief o.a. immer aufheben. Diese Dokumente können als Beweismittel verwendet werden.


Mitglied inaktiv

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Im türkischen Familienrecht ist das gemeinsame Sorgerecht bei geschiedenen (nicht verheirateten?) Eltern nicht üblich. Deswegen bemüht sich der Vater um das alleinige Sorgerecht. https://turkischesfamilienrecht.wordpress.com/scheidungsfolgen/sorgerecht/ In der islamischen Kultur ist es allgemein die Vorstellung, dass Kinder nach der Trennung dem Vater zugesprochen werden. Es kommt so häufig vor, dass muslimische Väter ihre Kinder ins Heimatland mitnehmen (eig. entführen) und so dem Einfluß der Mutter gänzlich entziehen, weil dann das Recht des Heimatlandes gilt. Man muss diesen Bemühungen frühzeitig einen Riegel vorschieben und darf sich auf keinen Deal einlassen.


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