Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familienversicherung AOK

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Familienversicherung AOK

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Ich bin Beamtin und beginne nun nach der Geburt meiner Tochter den Erziehungsurlaub (jetzt "Elternzeit"). Unsere Tochter ist über die AOK bei meinem Mann mitversichert. Die AOK verweist jedoch auf die Vorschrift des § 10 SGB V, wonach Ehegatten, die sich im Beamtenverhältnis befinden, nicht familienversichert werden können. Ist das auch dann zutreffend, wenn die Beamtin beurlaubt ist? Für mich würde das bedeuten, dass ich weiterhin die private Krankenversicherung voll bezahlen müsste, obwohl ich selbst keine Einkünfte habe (außer dem Erziehungsgeld).


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Hannah, ich zitiere § 10 SGB X: § 10 Familienversicherung (1) Versichert sind der Ehegatte und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, 2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind, 3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht, 4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und 5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt. Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Ehegatten sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie des Erziehungsurlaubs nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren. Entscheidend ist der letzte Satz! Erkundigen Sie sich aber noch mal bei der privaten KK. Gruß, NB


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