Kalida
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist ausgeschöpft und endet 2023 6 Wochen vor dem Beginn des Mutterschutzes zu meinem 2. Kind. Da mein Arbeitgeber nicht erfreut sein wird, mich für nur 6 Wochen wieder zu beschäftigen, überlege ich nun, die Zeit bis zum Mutterschutz mit regulärem Urlaub zu überbrücken. Mir steht noch der Urlaubsanspruch aus dem ersten Mutterschutz zu. Ist es möglich, zusätzlich den Urlaub aus dem zukünftigen Mutterschutz sozusagen „vorzuziehen“? Gibt es sonst noch eine Möglichkeit außer unbezahltem Urlaub (möchte ich vermeiden, weil Ansprüche verloren gehen)? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, für Ihr Problem gibt es keine rechtliche Regelung. Sie können den entstandenen Urlaub nehmen, der Rest ist mit dem Arbeitgeber zu klaeren. Liebe Grüße NB
Pamo
Urlaub vorziehen wird nicht gehen, aber wenn dein AG dich nicht für wenige Wochen zurück haben will, dann wird er auch einen Vorschlag machen, wie die Situation elegant überbrückt werden kann. Vielleicht gehst du dann doch für ein paar Wochen für Aushilfsarbeiten bzw für eine Urlaubsvertretung hin und vielleicht ist es auch schön, die Kollegen wiederzusehen.
Berlin!
Ganz ehrlich.....es ist doch nicht dein Problem, wenn der AG es nicht organsiert bekommt, Dich zu beschäftigen. Du hast einen vertrag und Ansprüche daraus. Ganz einfach. Sprecht miteinander, ob sich da eine Lösung finden lässt. Er kann Dich auch bezahlt freistellen.
zweizwerge
Allerdings, falls Du es nicht hinbekommst zu arbeiten, musst Du kündigen. Über das Vorziehen von Urlaub aus dem Mutterschutz kannst Du mit Deinem Arbeitgeber reden - ich würde nicht rundweg ausschließen, dass das funktioniert, das hängt von der Flexibilität des Arbeitgebers ab. Es wird Dir aber kaum über 6 Wochen helfen.
Niki1980
Was meinst du mit vorziehen? Wann genau Ende die Elternzeit bzw beginnt der Mutterschutz? Wenn der komplette Mutterschutz und die 6 Wochen „Überbrückungszeit“ ins Jahr 2023 fallen, sehe ich kein Problem. Dir steht der Urlaub in 2023 zu und wann du ihn da nimmst ist egal. Ich sehe eher, dass der Urlaub nicht reicht. Wenn du „nur“ die Tage aus dem alten Mutterschutz und dem neuen Mutterschutz hast, wird es nur für ca 3 Wochen reichen. 14 Wochen MuSchu (6 vor und 8 nach Geburt)= ca 3 Monate. Bei 30 Tagen Urlaub im gesamten Jahr sind das 7,5 Tage pro Mutterschutzzeit. Mal 2 = 15 Tage.
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