.Nina.
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell Teilzeit in Elternzeit angestellt und wieder schwanger. Zum 10.07. beende ich meine Elternzeit, da der Mutterschutz von Kind 2 beginnt. Aus dem aktuellen Jahr habe ich noch 10 Urlaubstage offen (nicht geplant). Ich möchte diese gerne vor dem Mutterschutz nehmen und somit 10 Tage früher "aussteigen". Mein AG möchte das jedoch nicht, sondern diese ausbezahlen oder aufheben für nach der EZ. Da ich nach der zweiten EZ vermutlich nicht zurückkommen werde, möchte ich sie nicht aufheben. Zudem ist mein Job sehr stressig und ich würde die Tage gerne nutzen, um etwas langsamer machen zu können (beim ersten Kind war ich sehr lang arbeiten und hatte dann gesundheitliche Probleme am Ende der SS). Kann der AG darauf bestehen bzw. welche Rechte habe ich den Urlaub nehmen zu können? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Nina
Hallo, Urlaub kann nur zum Ende des Vertrages ausgezahlt werden. Liebe Grüße NB
Dojii
Es gibt kein Recht auf bestimmte Urlaubstage, der Arbeitgeber kann die Zustimmung daher verweigern. Aber das kann er nicht willkürlich oder böswillig tun. Es muss schon betrieblcihe Gründe geben, die gegen deinen spezifischen Urlaub sprechen.
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