KatharinaBecker1706
Guten Tag, ich habe die Möglichkeit einen neuen Job anzufangen, aber leider ist dieser befristet. Wir haben einen Kinderwunsch. Der Vertrag wäre bis zum 30.04.2024 befristet. Sagen wir mal unser Kinder würde im August 2023 kommen und ich würde 1 Jahr Elternzeit beantragen bis August 2024. Dann läuft ja der Arbeitsvertrag während der Elternzeit zum 30.04.2024 aus. Ich gehe mal nicht davon aus, dass der Arbeitgeber den Vertrag verlängert. Erhalte ich trotzdem noch bis zum Ende der Elternzeit im August 2024 Elterngeld? Ich habe 12 Monate durchgehend gearbeitet und würde 1.800€ bekommen. Ich würde mir dann während der Elternzeit einen neuen Job am 01.05.2024 suchen. Die Elternzeit würde dann aber am 30.04.2024 enden oder? Was hat es für Auswirkungen, wenn die Elternzeit endet? Mir wäre es nur wichtig das volle Jahr Elterngeld zu erhalten, auch ohne festen Job. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar! Ich weiß im Moment nicht, was ich machen soll. Viele Grüße Katharina Becker
Hallo, 1. Der Vertrag läuft trotz SchwS und EZ aus (Ausnahmen kann es im öff. Dienst geben) 2. Das EG hat damit nichts zu tun, wird also auch über das Ende des Vertrages hinaus gezahlt Liebe Grüße NB
mellomania
Es gelten die 12 Monate vor Geburt. Du erhältst das EG ganz normal. Ez würde mit Vertrag enden
KatharinaBecker1706
Also gemäß dem Fall ich beantrage 1 Jahr Elternzeit bis zB. 31.08.2024, habe aber ab dem 01.05.2024 keinen Job mehr, würde ich dann trotzdem noch mein Elterngeld in Höhe von 1.800€ bis 31.08.2024 erhalten? Ab dem 01.09.2024 könnte ich ja dann einen neuen Job anfangen. Gibt es ein Problem, wenn die Elternzeit am 30.04.2024 endet? Was hat das für Auswirkungen? Wenn das Elterngeld doch weiter gezahlt wird?
Ani123
EG und EZ sind zwei verschiedene Sachen. Basis-EG bekommen sie für max. 14 Monate (davon bezieht der KV es mind. 2 Monate. Somit sind es max. 12 Monate für sie.) Beim EGyBezug ist es unrelevant ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht. Somit können sie es über den Zeitraum vom 30.04.2024 hinaus beziehen. Für die Berechnung des EG ist das Gehalt der 12 Monate zuvor relevant. Somit auch das Arbeitsverhältnis. EZ können sie nur nehmen wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. Da dass ab Mai 2024 nicht mehr der Fall ist wären sie ab da an Hausfrau (jenachdem wie lange sie zuhause bleiben möchten mit bzw. ohne EG-Bezug). Somit melden sie die EZ nur bis zum 30.04.2024. Die übrigen Monate / Jahre können sie noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Insgesamt stehen ihnen und dem KV je 3 Jahre zu, so dass, wenn immer nur ein Elternteil in EZ wäre, diese erst mit dem 6. Geburtstag des Kindes enden würde.
Präriemaus
Ein Hinweis zwecks Krankenversicherung: Solange du in Elternzeit bist (Angestelltenverhältnis) und/oder Elterngeld erhältst, bist du krankenversichert (Annahme gesetzliche KK bei dir). Falls du keinen Job nach Ablauf des Elterngeldes gefunden hast, ginge noch die Familienversicherung über deinen Mann (sofern möglich). Ansonsten bist du nicht automatisch versichert. Eine Möglichkeit wäre den Elterngeldbezugszeitraum zu verlängern (Basis Monate in Plus Monate ändern), falls es absehbar ist, dass du keinen Job findest.
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