Rikka
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme Anfang Oktober 2018 mein Kind und habe noch einen befristeten Arbeitsvertrag bis Mitte Mai 2019. Ich beantrage erst mal Elterngeld (bin alleinerziehend). Muss ich ALG I zu Mitte Mai beantragen (das wird ja anteilig mit dem Elterngeld verrechnet, wenn ich es richtig sehe?), oder kann ich den Antrag auf ALG I auch im Anschluss an die 14 Monate Elterngeld stellen? Hätte ich dann noch Anspruch auf das volle Jahr ALG I? Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße, Rikka
Hallo, Sie hätten sich drei Monate vor Beendigung des Vertrages bei der Agentur für Arbeit melden müssen. Das hat doch rein gar nichts mit der Schwangerschaft zu tun - Sie beziehen bis Eintritt des Mutterschutzes Arbeitslosengeld I und sind krankenversichert. Wieso soll das mit dem EG verrechnet werden, es liegen bis zur Geburt doch 5 Mo. dazwischen? Es endet dann mit der Schutzfrist, da bekommen Sie Leistungen von der KK. Und danach das EG. ArbGleld 1 u EG schließen sich aus. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
ALG 1 kannst Du erst beantragen wenn Du mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kannst und Betreuung in dem Umfang nachweisen kannst.
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