Rea
Hallo Frau Bader, ich habe mein ein Befristeter Vertrag von mein Arbeitgeber für 2 Jahre. Das endet Oktober 2024. Jetzt er hat mir nicht das Vertrag verlängert, weil ich schwanger bin. Mein Geburtstermin ist im Oktober auch une Elterngeld beginnen im Dezember. Bekomme ich Elterngeld so hoch wie ich ein unbefristeter Vertrag hätte, oder bekomme ich weniger jetzt das ist kein Arbeitsvertrag habe? danke.
Hallo, am Elterngeld ändert sich nichts. Liebe Grüße NB
Neverland
Dein EG berechnet sich aus deinem Einkommen in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz. Ob mit oder ohne AG, das spielt keine Rolle. Elternzeit hast du aber nur bis Ende des Arbeitsvertrages. Danach bist du Hausfrau - im Elterngeldbezug und dadurch versichert. Sobald das Elterngeld verbraucht ist, musst du dich um eine Lösung für die Krankenversicherung kümmern. Du solltest dich auch an die Krankenversicherung wenden wegen dem Mutterschaftsgeld. Dein AG wird seinen ASnteil nur solange zahlen müssen, wie du bei ihm noch einen AV hast. Danach springt die KV in Höhe Krankengeld ein.
Sternenschnuppe
Dein Elterngeld beginnt ab Geburt, nicht im Dezember. Da Du Mutterschutzgeld bekommst wird das mit dem Elterngeld verrechnet.
Sternenschnuppe
Dein Elterngeld beginnt ab Geburt, nicht im Dezember. Da Du Mutterschutzgeld bekommst wird das mit dem Elterngeld verrechnet.
Rea
Normalerweiße habe ich kein mehr AV ab 16 Oktober. Das bedeutet dass ich bekomme Elterngeld ab 16 Oktober oder nicht? Weil Elterngeld gilt bis nächste 14 monaten.
Neverland
Nein, Basis-EG gibt es längstens 12 Monate. Wenn Du länger EG bekommen willst, musst du das in EG Plus änderbn, dann gibt es das EG länger, dafür monatlich weniger. Am Ende kommt es aber auf die gleiche Summe. Zum Mutterschaftsgeld habe ich bereits was geschrieben, da springt die Krankenversicherung ein. Wenn nicht, gibt es EG. Es nützt auch nichts zu sagen, ich nehme erst Mutterschaftsgeld und dann 12 Monate EG. Der Mutterschutz wird auch dann verrechnet.
Neverland
14 Monate Basis-EG gibt es nur wenn du alleinerziehend bist.
Himbeere2008
Du hast allerdings keine Elternzeit und bist mit dem Bezug von Elterngeld beitragsfrei krankenversichert.
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